| Vorsicht Falle!
Internet-»links« höchst gefährlich
(DRsK e.V.) Wer als Privatperson, als Verlag oder Verein eine Internet-Seite
(»homepage«) betreibt, steht mit einem Bein im Gefängnis, wenn er sogenannte »links« schaltet, das
sind Hinweise auf Internetseiten Dritter, verbunden mit der Möglichkeit, diese direkt und
sofort mit einem Mausklick anzuwählen.
Wenn auf diesen fremden Internetseiten Texte enthalten sind, deren öffentliche
Verbreitung strafbar ist, muß derjenige, der auf diese Internet-Verbindung mittels »link«
hinweist, mit Strafverfolgungsmaßnahmen rechnen.
Diese Verantwortlichkeit für evtl. strafbare Inhalte fremder Internet-Seiten ist in der
Rechtsprechung noch nicht gesichert. Es wird auch sehr schwierig sein, demjenigen, der auf
andere, fremde Internet-Seiten hinweist, einen Schuldvorwurf oder eine Tatabsicht
nachzuweisen, wenn zu dem Zeitpunkt, da er diese Internet-Verbindung zu einer anderen »homepage« einrichtet, dort keine strafbaren Texte zu finden sind.
Unabhängig von einer letztlich nur von Gerichten festzustellenden Schuld muß sich aber
jeder Internet-Anbieter, der auf andere Internet-Seiten hinweist, der Gefahr bewußt sein,
in die er sich begibt, wenn er solche »links« anbietet.
Einer Pressemeldung der »Stuttgarter Nachrichten« vom 23.3.2001 entnehmen wir:
LKA durchsucht Wohnungen
»Das Landeskriminalamt hat mehrere Wohnungen von Mitgliedern des Deutschen
Freundeskreises Schwaben durchsucht und ermittelt nun wegen Volksverhetzung und Aufforderung
zu Straftaten.
Auf ihrer Internet-Seite waren sie vorsichtig, die Mitglieder des Deutschen
Freundeskreises Schwaben kannten die Grenzen, die sie nicht überschreiten durften.
Dennoch bekamen acht von ihnen Besuch von den Fahndern des Landeskriminalamtes (LKA). Die
Hinweise auf ihrer Internetseite führten zu anderen Seiten, auf denen volksverhetzende
Parolen verbreitet, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden und zu
Straftaten aufgerufen wird.
"Wer auf andere Seiten hinweist, ist auch für deren Inhalt verantwortlich",
sagte LKA-Pressesprecher Horst Haug.
In Stuttgart, Winnenden, Weizheim sowie in en Landkreisen Freudenstadt und Würzburg
durchsuchten Fahnder sieben Wohnungen. Sie fanden rechtsradikale Schriften, einschlägige
CDs und Videokassetten, sechs Computer wurden beschlagnahmt, gegen acht Personen wird
ermittelt.«
Unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens zeigt dieses Beispiel, daß man
möglicherweise seine berufliche und familiäre Existenz gefährdet, auch wenn man nur
unwissend oder fahrlässig den Einblick in eine unerwünschte Veröffentlichung ermöglicht
- so wie im Unrechtssystem DDR Leute verfolgt wurden, die eine unerwünschte
»West-Zeitung« weitergaben, die sie als Verpackungsmaterial in einem Geschenkpaket
erhalten hatten. Die zunehmende Behinderung der Informationsfreiheit und Meinungsbildung mit
Hilfe des Strafrechts erinnert stark an überwunden geglaubte Unrechtssysteme.
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Hinweise:
Gemäß § 5 III des Informations- und Kommunikationsgesetzes ist der Dienstanbieter für
fremde Inhalte, zu denen lediglich der Zugang zur Nutzung vermittelt wird, nicht
verantwortlich. Ob ein »link« lediglich eine solche Zugangsvermittlung oder mehr
darstellt, ist umstritten.
Da bisher kaum wegweisende Urteile vorliegen, bitten wir um Zusendung von
weiterführenden Informationen zu diesem Rechtsgebiet, die wir auf dieser Seite
veröffentlichen werden.
Anschrift: DRsK e.V., Postfach 400215, 44736 Bochum
E-Post: info@drsk.de
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