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Wann endlich ein Ende nach
1945?
Nachdem die europäischen Mächte, insbesondere Schweden und
Franzosen, in den barbarischen Schrecken des Dreißigjährigen Krieges in manchen
Landstrichen mehr als die Hälfte der Menschen in deutschen Landen ausgerottet hatten, wurde
mit den Friedensverträgen von Osnabrück und Münster Frieden geschaffen, indem für alle
gegenseitigen Kriegsverbrechen, Mord, Folter, Raub und Totschlag »reiner Tisch« gemacht
wurde (tabula rasa).
»In ewiger Vergessenheit begraben«
Es soll auf beiden Seiten in ewige Vergessenheit geraten
und eine Amnestie alles dessen eintreten, was von Beginn dieser Unruhen an nur irgendwo oder irgendwie von dem einen oder anderen Teile
hinüber oder herüber an Feindseligkeiten geschehen ist. Keiner darf somit um derent - noch
irgendeiner anderen Ursache oder eines
Vorwandes willen dein andern künftig irgendwelche Feindseligkeit oder Feindschaft,
Belästigung oder Hindernis hinsichtlich seiner Person, seines Standes, seines
Besitztumes, seiner Sicherheit durch sich oder durch andere, heimlich oder offen, direkt
oder indirekt, unter dem Scheine des Rechts oder auf dem Wege der Gewalt, innerhalb des
Reiches oder irgendwie außerhalb desselben antun oder anzutun befehlen oder zulassen und
keinerlei frühere auf das Gegenteil abzielende Verträge können hier entgegenstehen.
Vielmehr sollen alle und jede von beiden Seiten sowohl vor dem Kriege
als im Kriege durch Wort,
Schrift oder Tat zu gefügten Unbilden, Gewaltsamkeiten, Feindseligkeiten, Schäden,
Unkosten ohne jedes Ansehen der Person oder Sache derart gänzlich abgetan sein, daß alles,
was immer der eine gegen den andern unter diesem Titel vorgeben könnte, in ewiger
Vergessenheit begraben sei. *)
»Weder Untersuchung, noch Anklage oder Strafe«
Schließlich sollen alle einzelnen Offiziere und Soldaten, wie auch
Zivilräte und Bediente, Weltliche und Geistliche, wes Namens und Standes sie sein mögen,
ob sie der einen oder anderen Kriegspartei oder deren Bundesgenossen oder Anhängern in
Zivil- oder Kriegsangelegenheiten gedient haben, von dem Höchsten bis zum Niedrigsten und
vom Niedrigsten zum Höchsten ohne allen Unterschied oder Ausnahme, samt Frauen, Kindern,
Erben, Nachfolgern und Dienern, bezüglich ihrer Person und Güter, in denjenigen Zustand
ihres Lebens und Rufes, ihrer Ehre und ihres Gewissens, ihrer Freiheit, Rechte und
Privilegien auf beiden Seiten gesetzt werden, deren sie vor den genannten Unruhen sich
erfreuten oder hätten erfreuen können.
Es soll auch weder deren Leuten noch Gütern irgendwie Nachteil
erwachsen oder eine Untersuchung oder Anklage angestrengt, viel weniger eine Strafe oder
ein Schaden unter was immer für einem Vorwand zugefügt werden. **)
Quelle: Six, Der Westfälische Friede von 1648, Berlin 1942. *)
Friedensvertrag von Osnabrück vom 26.10.1648 zwischen dem Kaiser und Schweden, Artikel II,
wortgleich im Friedensvertrag von Münster vom 24.10.1648 zwischen dem Kaiser und
Frankreich. **) Friedensvertrag von Osnabrück, Artikel IV, § 5l.
Was erleben und erdulden wir Kinder und Enkel des 1939 von
Frankreich und Großbritannien erklärten Krieges gegen Deutschland
dagegen an Anklagen, Strafen und Schaden an unserem Besitztum oder »Feindseligkeit oder
Belästigung unter dem Scheine des Rechts« bis heute? Und es soll über das Jahr 2000
hinaus kein Ende haben, es wird von Jahr
zu Jahr schlimmer, die Forderungen werden immer höher, je mehr direkte Zeitzeugen sterben. |
Kann man so wirklichen Frieden schaffen? Vor
350 Jahren war man
klüger. |