Dokument zum Zeitgeschehen

Aus den Friedensverträgen von Münster und Osnabrück

Wann endlich ein Ende nach 1945?

Nachdem die europäischen Mächte, insbesondere Schweden und Franzosen, in den barbarischen Schrecken des Dreißigjährigen Krieges in manchen Landstrichen mehr als die Hälfte der Menschen in deutschen Landen ausgerottet hatten, wurde mit den Friedensverträgen von Osnabrück und Münster Frieden geschaffen, indem für alle gegenseitigen Kriegsverbrechen, Mord, Folter, Raub und Totschlag »reiner Tisch« gemacht wurde (tabula rasa).

 

»In ewiger Vergessenheit begraben«

Es soll auf beiden Seiten in ewige Vergessenheit geraten und eine Amnestie alles dessen eintreten, was von Beginn dieser Unruhen an nur irgendwo oder irgendwie von dem einen oder anderen Teile hinüber oder herüber an Feindseligkeiten geschehen ist. Keiner darf somit um derent - noch irgendeiner anderen Ursache oder eines Vorwandes willen dein andern künftig irgendwelche Feindseligkeit oder Feindschaft, Belästigung oder Hindernis hinsichtlich seiner Person, seines Standes, seines Besitztumes, seiner Sicherheit durch sich oder durch andere, heimlich oder offen, direkt oder indirekt, unter dem Scheine des Rechts oder auf dem Wege der Gewalt, innerhalb des Reiches oder irgendwie außerhalb desselben antun oder anzutun befehlen oder zulassen und keinerlei frühere auf das Gegenteil abzielende Verträge können hier entgegenstehen.

Vielmehr sollen alle und jede von beiden Seiten sowohl vor dem Kriege als im Kriege durch Wort, Schrift oder Tat zu gefügten Unbilden, Gewaltsamkeiten, Feindseligkeiten, Schäden, Unkosten ohne jedes Ansehen der Person oder Sache derart gänzlich abgetan sein, daß alles, was immer der eine gegen den andern unter diesem Titel vorgeben könnte, in ewiger Vergessenheit begraben sei. *)

 

»Weder Untersuchung, noch Anklage oder Strafe«

Schließlich sollen alle einzelnen Offiziere und Soldaten, wie auch Zivilräte und Bediente, Weltliche und Geistliche, wes Namens und Standes sie sein mögen, ob sie der einen oder anderen Kriegspartei oder deren Bundesgenossen oder Anhängern in Zivil- oder Kriegsangelegenheiten gedient haben, von dem Höchsten bis zum Niedrigsten und vom Niedrigsten zum Höchsten ohne allen Unterschied oder Ausnahme, samt Frauen, Kindern, Erben, Nachfolgern und Dienern, bezüglich ihrer Person und Güter, in denjenigen Zustand ihres Lebens und Rufes, ihrer Ehre und ihres Gewissens, ihrer Freiheit, Rechte und Privilegien auf beiden Seiten gesetzt werden, deren sie vor den genannten Unruhen sich erfreuten oder hätten erfreuen können.

Es soll auch weder deren Leuten noch Gütern irgendwie Nachteil erwachsen oder eine Untersuchung oder Anklage angestrengt, viel weniger eine Strafe oder ein Schaden unter was immer für einem Vorwand zugefügt werden. **)

 

Quelle: Six, Der Westfälische Friede von 1648, Berlin 1942. *) Friedensvertrag von Osnabrück vom 26.10.1648 zwischen dem Kaiser und Schweden, Artikel II, wortgleich im Friedensvertrag von Münster vom 24.10.1648 zwischen dem Kaiser und Frankreich. **) Friedensvertrag von Osnabrück, Artikel IV, § 5l.

Was erleben und erdulden wir Kinder und Enkel des 1939 von Frankreich und Großbritannien erklärten Krieges gegen Deutschland dagegen an Anklagen, Strafen und Schaden an unserem Besitztum oder »Feindseligkeit oder Belästigung unter dem Scheine des Rechts« bis heute? Und es soll über das Jahr 2000 hinaus kein Ende haben, es wird von Jahr zu Jahr schlimmer, die Forderungen werden immer höher, je mehr direkte Zeitzeugen sterben.

Kann man so wirklichen Frieden schaffen? Vor 350 Jahren war man klüger.


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