Dokument zum Zeitgeschehen

Krankenversicherung: Türkische Eltern sind mitversichert!
»Es gilt türkisches Recht«

Eltern von Deutschen haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-Familienversicherung.
In der Türkei lebende Eltern von hier versicherten Türken aber sind mitversichert, auch bei Arbeitslosigkeit des Versicherten: Es gilt türkisches Recht.
Soziale Gerechtigkeit?


 

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