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Krankenversicherung:
Türkische Eltern sind mitversichert!
»Es gilt türkisches Recht«
Eltern von Deutschen haben keine Ansprüche aus der
gesetzlichen Kranken-Familienversicherung.
In der Türkei lebende Eltern von hier versicherten Türken aber sind mitversichert,
auch bei Arbeitslosigkeit des Versicherten: Es gilt türkisches Recht.
Soziale Gerechtigkeit?

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