Krankenversicherung: Türkische Eltern sind mitversichert! »Es gilt türkisches Recht« Eltern von Deutschen haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-Familienversicherung. In der Türkei lebende Eltern von hier versicherten Türken aber sind mitversichert, auch bei Arbeitslosigkeit des Versicherten: Es gilt türkisches Recht. Soziale Gerechtigkeit?

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