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Des Irre-Seins letzte Blüte:
Staatsanwaltschaft: Alle Deutschen, die irgendwie »dem
rechten Spektrum« zuzurechnen sind, dürfen straflos als »Neonazi«
bezeichnet werden.
Ein in einer Landsmannschaft aktiver junger Staatsbürger
wehrte sich gegen eine in der Presse erhobene Anschuldigung, er
sei »Neonazi« und stellte Strafanzeige wegen Beleidigung.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz stellte das
Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten mit Verfügung vom
25.10.2000 mit einer Begründung ein, die wir als Dokument zum
Zeitgeschehen vom Original abdrucken, weil mancher normal denkende
Deutsche uns das sonst nicht glauben würde: |