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Leitlinien
für den Umgang mit Rechtsextremen
I. Gemeinsame
Leitlinien für Parlamentarier und Journalisten
(1.) Bekämpfen statt
verschweigen!
Sechzig
Jahre nach Auschwitz haben wir es in Deutschland - wie auch all die Jahre und
Jahrzehnte davor - mit Neonazis und Rechtsextremismus zu tun. Diese
gesellschaftliche Wirklichkeit ändert sich nicht, wenn sie verschwiegen wird.
Die Aufmerksamkeit muß sich gerade im örtlichen Bereich auf rechtsextreme
Szenen oder Gewalttaten richten - trotz der Sorge um eine abschreckende
Wirkung auf Investoren oder Touristen. Wichtig ist es, eine breite
gesellschaftspolitische Offensive gegen den Rechtsextremismus zu starten und
Ross und Reiter beim Namen zu nennen. Der Rechtsextremismus muß mit allen zur
Verfügung stehenden rechtsstaatlichen und demokratischen Mitteln bekämpft
werden.
(2.) Die
rechtsextremen Saubermänner entlarven!
Oberstes
Ziel muß sein, das passiv-zustimmende Umfeld der rechtsextremen Parteien
anzusprechen - in dem Bestreben, das Saubermann-Image und die vermeintliche
Glaubwürdigkeit der rechtsextremen Protagonisten zu erschüttern. Viele
Führungsfiguren von NPD oder DVU geben sich als Fahrlehrer oder Arzt ganz
bürgerlich, sind aber in Wirklichkeit Verfassungsfeinde und oft vorbestrafte
Kriminelle. Um sie zu entlarven, müssen ihre Biographien sowie die Aussagen,
Programme und politischen Standpunkte der Parteien durchleuchtet werden. Klare
Parallelen zur NS-Ideologie oder die Nähe zu rechtsextremen Gewalttätern
müssen einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt werden.
(3.) Die Parolen und
Scheinargumente der Rechtsextremen zerpflücken!
In der
politischen Auseinandersetzung und der Berichterstattung müssen die Parolen
und Aussagen der Rechtsextremen mit präzisen Informationen nüchtern widerlegt
werden, ihre menschenverachtende und verfassungsfeindliche Ideologie muß
aufgedeckt werden. Das gilt vor allem für diejenigen Politikfelder, die NPD
und DVU außerhalb des "gängigen" rechtsextremen Repertoires populistisch zu
besetzen versuchen - zum Beispiel soziale Gerechtigkeit (Protest gegen Hartz
IV, Kampagne gegen "Rentenklau"), Globalisierung (als angebliche Strategie des
internationalen Kapitals, die "deutsche Identität" zu untergraben),
Anti-Amerikanismus und Geschichtsklitterung (wie die Mär von der
"Schuldknechtschaft" des deutschen Volkes).
(4.) Distanz halten!
Rechtsextreme Parlamentarier und Parteifunktionäre sind keine Politiker wie
alle anderen - und dürfen auch nicht als solche behandelt werden. Das
bedeutet, daß Vertreter des demokratischen Lagers stets Distanz zu
Rechtsextremen zu wahren haben. Rechtsextreme darf man ausgrenzen - ohne ihnen
jedoch die Gelegenheit zu geben, sich zu Märtyrern zu stilisieren.
(5.) Auf die Wortwahl
achten!
Bei der
Auseinandersetzung mit rechtsextremen Meinungsführern und deren Sympathisanten
sollte man die Wortwahl sorgsam abwägen. Wer beispielsweise von
"rechtsradikalen Rattenfängern" spricht, verletzt das Selbstwertgefühl von
Menschen, die sich von NPD oder DVU auf eine diffuse Weise angesprochen
fühlen. Menschen sind keine Ratten.
(6.) Die Ängste der
Menschen ernst nehmen - aber Rechtfertigungsgründe nicht akzeptieren!
Rechtsextreme Meinungsführer und Aktivisten verdienen keine verständnisvolle
Behandlung. Auch die Wähler und Wählerinnen der rechtsextremen Parteien dürfen
nicht mit Samthandschuhen angefaßt werden. Denn es ist falsch, die
Unterstützung der Rechtsextremen zum Beispiel mit der hohen Arbeitslosigkeit
und mit schlechten Ausbildungschancen zu rechtfertigen. Soziale Unsicherheit
und Perspektivlosigkeit mögen den Nährboden bilden - aber kein noch so trister
Alltag kann Anlaß dafür sein, in einer Partei von Antisemiten, Rassisten und
Verfassungsfeinden Mitglied zu werden oder einer solchen Partei die Stimme zu
geben. In der Diskussion mit dem zustimmenden Umfeld der rechtsextremen
Parteien müssen Politiker und Journalisten allerdings die Ängste der Menschen
ernst nehmen - so irrational sie auch sein mögen. Arroganz und oberlehrerhafte
Argumentation führen nicht zum Ziel.
(7.)
Verfassungsfeindlichkeit hervorheben!
Das
Bundesverfassungsgericht hat der NPD im Frühjahr 2003 keinen Freibrief
ausgestellt. Das Verbotsverfahren wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen
eingestellt - und nicht etwa, weil die Richter von der Verfassungstreue der
Partei überzeugt waren. In der politischen Auseinandersetzung mit der NPD muß
deshalb klar gemacht werden, daß sich eine nicht verbotene Partei nicht
automatisch auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt. Die
Verfassungsfeindlichkeit der Neonazis ist immer wieder hervorzuheben, so daß
deutlich wird: Rechtsextreme stehen nicht im Parteienwettbewerb, sondern
außerhalb des demokratischen Grundkonsenses. Diese Grenze darf nicht verwischt
werden.
(8.) Rechtsverstöße
nicht dulden!
Rechtsverstöße, Drohungen oder tätliche Angriffe der Rechtsextremen finden
bundesweit alltäglich statt. Sie müssen unmittelbar zurückgewiesen und immer
wieder öffentlich verurteilt werden. Das ist angesichts des hohen Werts der
freien Meinungsäußerung nicht leicht, aber durch systematische Beobachtung und
Überprüfung der Sprüche rechtsextremer Politiker zu leisten. Die beschlossenen
Verschärfungen beim Straftatbestand der Volksverhetzung (Verherrlichung der
Verbrechen der NS-Diktatur, Verletzung der Würde der Opfer) könnten dabei
weiter helfen.
II. Empfehlungen
für Parlamentarier
(9.) Keine
parlamentarische Normalität mit Verfassungsfeinden!
Im
parlamentarischen Alltag kann es für Abgeordnete des demokratischen Lagers
keine Bündnisse, keine gemeinsamen Anträge und kein gemeinsames
Abstimmungsverhalten mit Rechtsextremen geben. Denn wer mit Rassisten und
Neonazis stimmt, wertet sie auf. In der parlamentarischen Auseinandersetzung
lassen sich demokratische Abgeordnete von Rechtsextremen keine Themen
aufzwingen - und sie verweisen die Extremisten in ihre Schranken. Mit
Verfassungsfeinden kann es keine parlamentarische Normalität geben.
(10.) Emotionale
Gesten sparsam einsetzen!
Emotionale Gesten sind zu bestimmten, herausragenden Anlässen notwendig und
richtig, nutzen sich jedoch im parlamentarischen Alltag ab. Sichtbares
Sich-Abwenden, Zwischenrufe und Auszug aus dem Plenum waren beispielsweise bei
dem Eklat im Dresdener Landtag zum Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz
und angesichts der empörenden Bekundungen von NPD-Abgeordneten notwendig.
Spektakuläre Schritte müssen aber sparsam eingesetzt werden, sonst verlieren
sie ihre aufrüttelnde Wirkung. Im parlamentarischen Alltag entscheidet die
Überlegenheit der demokratischen Argumentation.
(11.) Unterscheidbar
bleiben!
In
Parlamenten versuchen Rechtsextreme vordergründig einen demokratischen
Anschein zu erwecken. Die Politiker der demokratischen Parteien müssen deshalb
eine klare Trennlinie zu den Antidemokraten ziehen. Um auch bei einem
oberflächlichen Blick auf die Debatten stets unterscheidbar zu sein, verbieten
sich für demokratische Politiker beispielsweise Horrorszenarien über den
massenhaften Zustrom von ukrainischen Schwarzarbeitern und
Zwangsprostituierten oder eine Diskussion über die Frage, ob der 8. Mai 1945
ein Tag der Befreiung oder der Niederlage war. Mit Debatten dieser Art spielt
man den Rechtsextremisten in die Hände. Es darf zudem keinerlei Beiträge oder
Interviews für extrem rechte Zeitschriften geben. Das gilt insbesondere für
Blätter wie die "Junge Freiheit", die sich damit einen pluralistischen
Anschein geben wollen.
(12.) Schulterschluß
der Demokraten üben!
Treffen
Parlamentarier des demokratischen Lagers in Podiumsdiskussionen oder
Fernsehrunden auf rechtsextreme Politiker, muß die ganze Aufmerksamkeit der
Demokraten der Auseinandersetzung mit den Verfassungsfeinden und deren Parolen
gelten. In dieser Situation sollten die Demokraten den Schulterschluß üben und
den ritualisierten Parteienstreit untereinander vermeiden.
III. Empfehlungen
für Journalisten
(13.) Journalismus
steht im Dienste unserer Verfassung!
Der
Nachrichtenjournalismus ist parteipolitisch neutral und dem Streben nach
Objektivität verpflichtet. Er steht jedoch - wie auch der Meinungsjournalismus
- im Dienste des Grundkonsenses unserer Verfassung und ist parteilich für die
im Grundgesetz wurzelnde Demokratie.
(14.) Keine
Wertneutralität gegenüber Neonazis!
Die
Meinungsvielfalt muß gewährleistet sein. Doch Nationalsozialismus ist keine
Meinung, sondern ein Verbrechen. Gegenüber den rechtsextremen Parlamentariern
darf es deshalb keine Wertneutralität geben: Auch gewählte Neonazis bleiben
Neonazis.
(15.) Vorsicht bei
der Berichterstattung!
Interviews und Statements rechtsextremer Politiker zu aktuellen Ereignissen
sind mit höchster Vorsicht zu behandeln, um den Neonazis nicht die erwünschte
Plattform zu bieten. Interviews mit Rechtsextremen müssen deshalb flankiert
werden von Kommentaren, Hintergrundberichten oder Analysen zur Einordnung.
Angesichts latent rechtsextremer Einstellungen bei vielen Bürgern ist auch
Vorsicht geboten bei einer Abbildung von "Volkes Stimme", sei es in
Leserbriefen oder Umfragen.
(16.) Kontinuität in
der Berichterstattung!
Journalistische Berichterstattung über rechtsextreme Parlamentarier sollte
sich nicht auf punktuelle Wahlerfolge und kurzlebige Skandale beschränken.
Wünschenswert ist vielmehr eine kontinuierliche Beobachtung und fundierte
Kritik der Parlamentsarbeit von NPD und DVU. Je mehr Hintergrund und Analyse
ein journalistischer Beitrag enthält, desto besser. Diese Art der
journalistischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus ist eine
tägliche Herausforderung und Bewährungsprobe für Journalisten, Verleger und
Medienunternehmen. Sie muß immer wieder aufs Neue in den Redaktionsräumen und
Chefetagen bestanden werden. |