Statistik zu Wiedergutmachung
»Sonstige Leistungen in Milliardenhöhe sind nicht bezifferbar«
Auszug aus dem Dokument
BMF-Referat VB 4, Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der
Wiedergutmachung, www.bundesfinanzministerium.de, 1WG-Statistik 2004,
Seiten 1-4.
Eine komplette Ablichtung kann angefordert werden bei UN, Postfach
400215, 44736 Bochum (UN-Archiv 40610).
Leistungen der öffentlichen Hand
auf dem Gebiet der Wiedergutmachung
Stand: 31. Dezember 2004

Weitere
Zahlungen im Rahmen der Wiedergutmachung von NS-Unrecht
Nach dem erklärten Willen der Bundesregierung sollen die zuerkannten
laufenden Entschädigungszahlungen den Verfolgten des Nazi-Regimes bis
an deren Lebensende zugute kommen.
Das Bundesministerium der Finanzen geht daher nach vorsichtigen
Schätzungen von weiteren Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe
aus.
In der Übersicht nicht berücksichtigt sind nicht bezifferbare sonstige
Leistungen in Milliardenhöhe nach anderen Regelungen, wie z.B. dem
Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in
der Sozialversicherung, dem Bundesgesetz zur Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung und dem
Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.
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