Dokument zum Zeitgeschehen

Statistik zu Wiedergutmachung

»Sonstige Leistungen in Milliardenhöhe sind nicht bezifferbar«

Auszug aus dem Dokument BMF-Referat VB 4, Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung, www.bundesfinanzministerium.de, 1WG-Statistik 2004, Seiten 1-4.
Eine komplette Ablichtung kann angefordert werden bei UN, Postfach 400215, 44736 Bochum (UN-Archiv 40610).


Leistungen der öffentlichen Hand
auf dem Gebiet der Wiedergutmachung
Stand: 31. Dezember 2004

Weitere Zahlungen im Rahmen der Wiedergutmachung von NS-Unrecht

Nach dem erklärten Willen der Bundesregierung sollen die zuerkannten laufenden Entschädigungszahlungen den Verfolgten des Nazi-Regimes bis an deren Lebensende zugute kommen.
Das Bundesministerium der Finanzen geht daher nach vorsichtigen Schätzungen von weiteren Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe aus.
In der Übersicht nicht berücksichtigt sind nicht bezifferbare sonstige Leistungen in Milliardenhöhe nach anderen Regelungen, wie z.B. dem Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung, dem Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung und dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.

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