Dokument zum Zeitgeschehen

Parteienfinanzierung

Spenden an die Parteien schmälern den Gewinn der Spender und damit die Einkommensteuer, bei Firmen die Körperschafts- und Gewerbesteuer. Es sind also Gelder, die dem Steueraufkommen verloren gehen. Hinzukommt, daß die Parteien je nach Höhe des Spendeneingangs nach einem besonderen Schlüssel aus der Staatskasse weitere Zuwendungen erhalten.

Seit 1.7.2002 müssen die Parteien Spenden von über 50.000 Euro unverzüglich dem Bundestagspräsidenten anzeigen und anschließend von diesem veröffentlicht werden. Parteispenden über 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres.

Hier eine Aufstellung der dem Bundestagspräsidenten gemeldeten Parteispenden aus den Monaten Januar bis April 2008 (zusammengestellt aus den Bundestagsdrucksachen 16/8169, 16/8526, 16/8831, 16/9202):


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