BRD-Regierung bereitet Notstand vor:
Geheimnisvolle Notverordnung läßt tief blicken

Was treibt die Bundesregierung, in tiefsten Friedenszeiten die Notstandsgesetze zu aktualisieren?

Wir sind umgeben von lauter Freunden und Verbündeten und leben in Wohlstand und im friedlichsten und besten sozialen Rechtsstaat aller Zeiten, wenn man den Regierenden glaubt.

In letzter Zeit allerdings entfaltet die Bundesregierung merkwürdige Aktivitäten, ohne daß Rundfunk, Fernsehen und Presse darüber berichten. Man streitet über Dosenpfand und eine Pflichtversicherung für Zahnersatz, berichtet über den Krach in der CDU/CSU-Spitze, man feiert angebliche erste Zeichen eines wiederkehrenden wirtschaftlichen »Aufschwunges« und beschwört die Bürger, doch endlich wieder mehr zu kaufen und zu konsumieren. Doch abseits der Öffentlichkeit werden die Weichen für eine Warenbewirtschaftung für Not- und Krisenzeiten gestellt.

Seltsames hinter den Kulissen

Ohne öffentliche Debatte im Bundestag und ohne Echo in den von der Bundesregierung mit millionenschweren Anzeigen subventionierten Massenmedien (siehe unser Dokument zum Zeitgeschehen) erließ die Bundesregierung am 13. August 2004 eine »Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftssicherstellungsverordnung - WiSiV)«

Mit dieser Verordnung wurde der wirtschaftliche Teil der Notstandsgesetzgebung von 1968, das sogenannte »Wirtschaftssicherstellungsgesetz« erweitert und präzisiert.

Die neue Verordnung wurde am 12. August 2004 von Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, unterzeichnet und am 17. August 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Zufall, daß dies gerade auf dem Höhepunkt der Hartz-Demonstrationen geschah?

Fürchtete die Regierung einen Volksaufstand unter dem Motto »Wir sind das Volk!«, als Hunderttausende auf die Straße gingen und der Ausgang unklar war? Zufall, daß die Presse, die sonst über jeden Hickhack in den Bundesratssitzungen berichtet, nichts über eine Debatte im Bundesrat über dieses brisante Thema meldete? Im Bundesgesetzblatt heißt es schlicht und einfach: »Der Bundesrat hat zugestimmt«.

Die CDU/CSU-Oberen wissen, daß bei einer möglichen Regierungsübernahme noch viel brutalere Maßnahmen des Sozialabbaus anstehen. Haben Sie deshalb augenzwinkernd und ohne Aufsehen zu erregen im Bundesrat dieser Notverordnung zugestimmt?

Die Notverordnung regelt, wie Bund, Länder, Gemeinden und »zuständige Behörden« im Ernstfall Waren der gewerblichen Wirtschaft sowie Erzeugnisse der Ernährungs-, Landwirt-, Forst- und Holzwirtschaft, Werkleistungen von Unternehmen und Produktionsmittel mit »Vorrangserklärungen«, »Verpflichtungsbescheiden« und »Bezugsberechtigungen« belegen können, »wenn die Gefährdung der Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben oder zu verhindern ist.«

Regierung und Opposition beschwören beständig, daß das marktwirtschaftliche System unantastbar sei und durch die Bündnisverträge der Frieden gesichert sei wie nie zuvor.

Insgeheim aber beschließen sie detaillierte Pläne für den Fall eines kompletten Zusammenbruchs des Systems.

Es gibt nur eine Schlußfolgerung: Sie wissen mehr über drohende wirtschaftliche oder kriegerische Gefahren, als sie öffentlich zugeben.

Eine dieser Gefahren versteckt sich ganz klein im § 14 der »WiSiV« in einem Hinweis auf Artikel 80a des Grundgesetzes.

Nimmt man also das GG zur Hand, liest man dort, daß die Anwendung mit Zustimmung der Bundesregierung auch auf der Grundlage eines Beschlusses zulässig ist, »der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages« gefaßt wird. Also: UNO, NATO oder EU können im Zeitalter der weltweiten US-Kriege in der BRD die freie Marktwirtschaft außer Kraft setzen und per »Vorrangerklärung« zur »erforderlichen Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte« ihren Bedarf decken.

Sie glauben es nicht?

Dann lesen Sie das Bundesgesetzblatt und den Artikel 80a des von den damaligen Alliierten genehmigten Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!
 


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Letzte Änderung:
10.03.2008 15:08:13

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