Wir gedenken der Opfer der kommunistischen Gewalt- und Willkürherrschaft
Bis in die 80er Jahre: Hinrichtungen im SED-Staat

Die SED-PDS-Größen Bisky, Gysi und andere, die sich heute in Politik und Fernseh-Runden als herausragende Kämpfer gegen »rechts« und als Hüter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hervortun, sollten sich besonders in diesem Monat des Totengedenkens an die Untaten der Gewalt- und Willkürherrschaft des Regimes erinnern, dem sie bis zum Ende dienten:

Hinrichtungen im SED-Staat waren ein Staatsgeheimnis. Anfang der neunziger Jahre wurde bekannt, daß Leipzig-Connewitz bis in die 80er Jahre hinein die zentrale Hinrichtungsstätte im SED-Staat war. Genauer: das Gefängnis in der Alfred-Kästner-Straße.

Seit 1960 wurden in dieser Hinrichtungsstätte Todesurteile des SED-Staates vollstreckt.

 
 

In Leipzig wurde die Exekution durch Genickschuß erst seit 1968 vollzogen. Bis dahin wurden die Opfer des SED-Regimes mit der sogenannten »Fallschwert- maschine« enthauptet (Foto).

»Bis 1967 wurden die Urteile mit der Guillotine vollstreckt, wobei Anfang der 50er Jahre mehrmals das Fallbeil im Nacken des Opfers stecken blieb.

Nach einer neuen Vollstreckungsordnung wurde dann mit dem sogenannten "unerwarteten Nahschuß" exekutiert. Eine Besonderheit der DDR-Justiz. Nur zwei kurze Sätze des Staatsanwaltes kündigten den Todeskandidaten ihr nahes Ende an: "Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor." Der Henker trat dann unbemerkt durch eine Tür von hinten heran. Er führte die Mündung seiner Pistole nahe an den Hinterkopf seines ahnungslosen Opfers und drückte ab. Ab Anfang der 60er Jahre wurden in der DDR alle Todesurteile in einer geheimen Hinrichtungskammer im Keller eines Leipziger Gefängnisses vollstreckt.

Die Verankerungen der Pritsche und der Porzellanausguß im Fußboden, durch den das Blut abfließen konnte, erinnern noch heute in diesem Leipziger Gefängnis an die Guillotine.«

(Mitteldeutscher Rundfunk, 12.3.2002)

Die genaue Zahl der Hinrichtungen ist bis heute nicht bekannt. Bisher konnten 63 der in Leipzig Hingerichteten identifiziert werden.

Betrachtet man die Liste der Hingerichteten, so scheint die Todesstrafe in der DDR ein Mittel gewesen zu sein, um Systemgegner besonders abschreckend zu bekämpfen. Ein strafrechtliches Verfahren hat es oftmals nicht gegeben, und auch wenn es einen Prozeß gab, hielten sich die Richter an die Vorgaben des Politbüros, namentlich an die von Walter Ulbricht persönlich.

Warum wurden jene Urteile im Geheimen vollzogen? Die Todesstrafe hätte sicherlich das menschenfreundliche Bild gestört, das dieser erste »demokratische Arbeiter- und Bauernstaat« von sich selbst entworfen hatte.

Durch die Geheimhaltung sollten sicherlich unangenehme Fragen nicht nur aus dem Ausland, sondern auch von der eigenen Bevölkerung verhindert werden.

Sachsens Justizminister Manfred Kolbe (CDU) erinnerte an dieses Unrecht:

»Denn egal wer hier hingerichtet worden ist, ob das Verbrecher oder Unschuldige waren: sie sind in nicht rechtstaatlichen Verfahren verurteilt worden. Die Todesstrafe ist in vielen Fällen vom Politbüro verhängt worden. Es gibt einen Fall, in dem Ulbricht ein Urteil - ohne den Täter zu kennen - von Lebenslänglich in die Todesstrafe umgewandelt hat. Das sind alles Dinge, die eines Rechtsstaates Hohn sprechen.«

»Wie sich Walter Ulbricht zum Herrn über Leben und Tod machte, offenbaren Dokumente vom Juni 1955, die der Staatsratsvorsitzende unmittelbar vor einem Strafverfahren vor dem Obersten Gericht der DDR bearbeitete. Den zehn Angeklagten wurde vorgeworfen, sie seien Mitglieder der West-Berliner "Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit" gewesen, hätten Spionage betrieben und Sabotageakte geplant. In einem Schreiben schlug eine Kommission Ulbricht und dem Gericht einmal die Todesstrafe, zweimal lebenslang, viermal zwischen 15 und zehn Jahren, einmal 15, einmal 12 und einmal acht Jahre Zuchthaus vor. Doch dem Staatsratsvorsitzenden erschien das zu milde: In einem Fall strich er "lebenslängliches Zuchthaus" und schrieb darüber "Vorschlag Todesstrafe". Bei einem anderen Angeklagten, für den das Strafmaß zehn bis 15 Jahre vorgesehen war, machte er durch Wiederholungszeichen seine Forderung nach Todesstrafe deutlich. Erst dann schrieb der Generalsekretär unter die Dokumente "einverstanden W. Ulbricht".

Das Gericht hielt sich streng an die Vorgabe: Im Juni und im September 1955 wurden drei Männer in Dresden geköpft. Mit zwei Wörtern und zwei Strichen verurteilte der kommunistische Parteichef zum Tod.«

(BDL-Pressemitteilung vom 19.12.2002)

Abschiedsbriefe, die niemals zugestellt wurden

Nach der Wende brachte eine Anzeige von Mitarbeitern des Krematoriums des Südfriedhofs diese Ereignisse ans Licht.

Bis Anfang der 80er Jahre wurden dort immer wieder unbekannte Leichen verbrannt. Beim damaligen DDR-Generalstaatsanwalt fanden sich drei Aktenordner im Panzerschrank, die unter anderem Protokolle der Hinrichtungen und Abschiedsbriefe der Todeskandidaten beinhalten, die niemals zugestellt wurden.

Ab Mitte der siebziger Jahre wurde die Todesstrafe nur noch bei »Hochverrat« ausgesprochen, wie 1981 im Fall Werner Teske, der sich in den Westen absetzen wollte. Ein geheimes Militärtribunal verurteilte ihn 1981 zum Tode. Die Urteile standen allesamt schon vorab fest. Die Prozesse waren nur noch Formsache.

In Leipzig wurden unter anderem folgende Personen hingerichtet:

Manfred Smolka am 12.07.1960,
Manfred Leisner am 17.11.1972,
Gert Trebeljahr am 10.12.1979,
Winfried Baumann am 18.07.1980,
Dr. Werner Teske am 26.6.1981,
Armin Raufeisen (Tod in Haft) am 12.10.1987.

Aus Dresden sind unter anderen folgende Hinrichtungen bekannt:

Raul Rebenstock am 5.3.1954,
Heinz-G. Ebeling am 17.5.1955,
Paul Köppe am 17.5.1955,
Karl-A. Tiemann am 26.07.1955,
Bruno Krüger am 14.09.1955,
Susanne Krüger am 14.9.1955,
Joh. Schmidt am 22.12.1955,
Werner Flach am 11.2.1956,
Sylvester Murau am 16.5.1956.

Sie alle wurden nicht wegen eines gemeinen Verbrechens, sondern wegen Fluchtvorbereitung bzw. auf der Flucht verhaftet oder nach erfolgreicher Flucht aus der BRD entführt und im SED-Staat hingerichtet.

Allein von 1952 bis 1956 starben in der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR-Justiz am Münchner Platz in Dresden 66 Menschen unter der Guillotine.

Belegt ist, daß 205 Menschen im SED-Staat zum Tode verurteilt und anschließend exekutiert wurden. Wieviel geheime Hinrichtungen es darüber hinaus gab, ist nicht bekannt.

SED-Erben als Rechtsstaatwahrer?

Heute firmiert diese SED als PDS, die sich damit hervortut, rechtschaffende Deutsche zu verfolgen und zu verunglimpfen. Die Hinrichtungen im SED-Staat fanden auch noch statt, als die PDS-Größen Bisky, Gysi und Luft SED-Mitglieder waren. Man sollte sie bei jedem öffentlichen Auftreten fragen, wie sie dieser Opfer ihrer Gewalt- und Willkürherrschaft gedenken!

Von vielen PDS-Mitgliedern ist in den letzten Jahren bekannt geworden, daß sie als IM für das Ministerium für Staatssicherheit tätig waren. Nicht selten richteten sie ihre Aufmerksamkeit auch auf Menschen in ihrem Umfeld, die aus der DDR fliehen wollten. Das Bespitzeln von Ausreisewilligen bekommt im Hinblick auf die noch in den 80er Jahren vollzogenen Tötungen nun eine völlig neue Dimension.

Wäre von diesen ehemaligen Stasi-Mitarbeitern nicht zu erwarten, daß sie sich öffentlich mit diesem dunklen Kapitel der DDR auseinandersetzen? Wie glaubwürdig kann ein Politiker sein, der mit dem Wissen um das Ausmaß der Gewalt dieses Staates seine IM-Aktivitäten verharmlost?

Doch die Praxis der PDS scheint einen gegenteiligen Trend zu bestätigen: Viele PDS-Politiker, deren Stasi-Vergangenheit aufgedeckt wurde, legen ihre Ämter nicht freiwillig nieder oder ziehen sonstige Konsequenzen. Nicht selten erhalten diese Funktionäre von der Partei die nötige Rückendeckung. An die Stelle von kritischer Vergangenheitsbewältigung tritt offensichtlich Verdrängung und Verharmlosung.

Quelle: VAWS, Duisburg 2004,
»SED/PDS, Die Grünen und die DKP - Kriminelle Organisationen?«
ISBN 3-927773-50-6
 


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Letzte Änderung:
10.03.2008 15:08:12

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