Das Bundesministerium der Frau Ministerin Ulla Schmidt lehnte eine Stellungnahme zu Fragen eines wißbegierigen Bürgers ab, der wissen wollte, ob das, was in den UN-Blättern steht, die ihm in die Hände gerieten, tatsächlich wahr sei. Im Auftrag der Frau Ministerin bezog er sich dabei auf den NRW-Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2002: Dort sei die UN als »rechtsextremistisch« markiert, weshalb man von einer Antwort absehe. Sie sollten lieber nicht auf solche Verfassungsschutzberichte hinweisen lassen, Frau Schmidt! Solche Verfassungsschutzberichte haben nämlich ihre Tücken, wenn man sie aus dem Archiv ziehen kann! So kann es passieren, daß man sich plötzlich selber in diesen Berichten wiederfindet, wenn man sie anderen um die Ohren schlagen will. Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 1978 (UN-ARCHIV 4042) zum Beispiel ist Interessantes zu lesen über den Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW), eine linksextreme Splittergruppe, für den Sie, sehr geehrte Frau Schmidt, als Kandidatin bei der Bundestagswahl antraten: Es käme darauf an, »die revolutionäre Linie des KBW zu stärken und den KBW als eine Parteiorganisation des Proletariats (gemeint ist eine Kaderpartei) umzuwandeln«. Und weiter: »Dabei stand die Unterstützung der bewaffneten Befreiungsbewegung von Zimbabwe (Rhodesien) im Mittelpunkt. Durch Spendenaufrufe sammelte der KBW 1978 über 1,1 Millionen DM zugunsten dieser afrikanischen Organisation«.
Im Handbuch des Bundestages schildert die ehemalige Aachener KBW-Bundestagskandidatin zwar genau ihre Karriere nach dem Eintritt in die SPD (1983), doch über ihre Zeit als revolutionäre Kommunistin findet sich dort kein Wort (vgl. »Focus« 3/2001, S. 26). Was aus dem einstmals blühenden Rhodesien mit Hilfe der KBW-Spenden inzwischen geworden ist, weiß jeder: eine Diktatur der Unfreiheit, in der Mord, Vertreibung und Hunger verstaatlicht sind. Und statt der freiwilligen Spenden hirnverbrannter KBW-Proletarier spenden wir nun alle, leider aber nicht freiwillig, sondern zwangsweise über die UNO und ihre Hilfsorganisationen, um aus »humanitären Gründen« die dortige Hungersnot zu bekämpfen. Nachdem Sie vom kommunistischen ins demokratische Lager gewechselt sind, sehr geehrte Frau Schmidt, sollten Sie auch die Grundrechte der freiheitlich- demokratischen Rechtsordnung verinnerlichen. Und dazu gehört das Recht jedes Bürgers, sich an die Regierung zu wenden und auf eine höfliche Anfrage eine klare Antwort zu bekommen. Im vorliegenden Fall wäre das sehr einfach gewesen, entweder: »Die UN verbreitet Unwahrheiten« oder »Die in der UN veröffentlichten Fakten sind (leider) wahr.« Was lernen wir daraus? Keine Stellungnahme ist auch eine Stellungnahme. Sabine Möller
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