EU-Richtlinien brechen deutsches Recht

Warum lassen sich 2.399 Bundestags- und Landtagsabgeordnete in der Bundesrepublik Deutschland derart entmachten?

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es in Artikel 38:

»Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.«

Auch in den Verfassungen der Bundesländer ist diese Entscheidungsfreiheit der Volksvertreter verankert. Hier nur zwei Beispiele: In der Verfassung des Freistaates Bayern heißt es in Artikel 13:

»Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden.«

In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen lautet der diesbezügliche Artikel 31:

»Die Abgeordneten stimmen nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung; sie sind an Aufträge nicht gebunden.«

Nach Feststellung des früheren Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog hat die Bundesrepublik bereits so viele Hoheitsrechte an die Europäische Union (EU) abgetreten, daß 84 Prozent aller Rechtsakte von der EU vorgegeben werden. Die 614 Bundestags- und 1.785 Landtagsabgeordneten haben diese zwingend und ohne Widerspruch in Bundes- oder Landesgesetze umzusetzen, auch wenn sie eindeutig erkennbar nicht dem beschworenen Volkswohl dienen und mit dem Gewissen der Abgeordneten nicht vereinbar sind.

Der Deutsche Bundestag:
die Kanzlerin, 15 Minister und 614 Bundestagsabgeordnete
Baden-Württemberg:
ein Ministerpräsident, 11 Minister, 139 Landtagsabgeordnete
Bayern:
ein Ministerpräsident, 11 Minister, 124 Landtagsabgeordnete
Berlin:
ein Regierender Bürgermeister, 8 Senatoren, 149 Abgeordnete
Brandenburg:
ein Ministerpräsident, 9 Minister, 88 Landtagsabgeordnete
Bremen:
ein Erster Bürgermeister, 6 Senatoren, 83 Abgeordnete
Hamburg:
ein Erster Bürgermeister, 9 Senatoren, 121 Abgeordnete
Hessen:
ein Ministerpräsident, 10 Minister, 110 Landtagsabgeordnete
Mecklenburg-Vorpommern:
ein Ministerpräsident, 8 Minister, 71 Landtagsabgeordnete
Niedersachsen:
ein Ministerpräsident, 9 Minister, 183 Landtagsabgeordnete
Nordrhein-Westfalen:
ein Ministerpräsident, 11 Minister, 187 Landtagsabgeordnete
Rheinland-Pfalz:
ein Ministerpräsident, 7 Minister, 101 Landtagsabgeordnete
Saarland:
ein Ministerpräsident, 6 Minister, 51 Landtagsabgeordnete
Sachsen:
ein Ministerpräsident, 9 Minister, 124 Landtagsabgeordnete
Sachsen-Anhalt:
ein Ministerpräsident, 9 Minister, 97 Landtagsabgeordnete
Schleswig-Holstein:
ein Ministerpräsident, 7 Minister, 69 Landtagsabgeordnete
Thüringen:
ein Ministerpräsident, 9 Minister, 88 Landtagsabgeordnete

Unser Appell

an die Frau Bundeskanzlerin, an 15 Bundesminister, an 614 Bundestagsabgeordnete, an 16 Ministerpräsidenten, an 139 Landesminister und an 1.785 Landtagsabgeordnete:

Folgen Sie Ihrem Auftrag, nur dem Wohl und Wehe des deutschen Volkes zu dienen, frei und ohne Zwang nach Ihrem Gewissen abzustimmen und zu entscheiden, nicht aber nach den Vorgaben einer EU-Kommission, die keinerlei demokratische Legitimation hat, über das Leben, das Schicksal und die Zukunft des deutschen Volkes zu bestimmen!


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Letzte Änderung:
20.09.2008 15:06:19

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