Die »Frankfurter Rundschau« kommentierte dieses für die stolze SPD verheerende Umfrage-Ergebnis mit den Schlagzeilen »Sachsen im braunen Sumpf – Musterland mit Macken: Die Wirtschaft zieht an, die Politik schmiert ab. Und die NPD setzt sich fest.« Schon am 27.8.2007 mußte die »Frankfurter Rundschau« berichten: »Umfrage: Jede siebte Frau würde rechts wählen Frauen in Deutschland neigen nach einer Umfrage eher als Männer dazu, Parteien am rechten Rand zu wählen. Laut Emnid-Umfrage im Auftrag von Bild am Sonntag können sich 14 Prozent der Frauen vorstellen, bei der nächsten Landtagswahl in ihrem Bundesland für eine Partei rechts von der Union zu stimmen. Unter den Männern seien es nur neun Prozent, berichtet die Zeitung. Insgesamt können sich zwölf Prozent der Deutschen vorstellen, bei der nächsten Wahl in ihrem Bundesland eine Partei rechts der Union – also etwa NPD, DVU oder Republikaner – zu wählen. In den alten Bundesländern seien es elf Prozent, in den neuen 15 Prozent.« Die Ergebnisse solcher Meinungsumfragen führen bei den etablierten Parteien aber nicht zu der Einsicht, endlich eine Politik zu betreiben, bei der das Wohl und Wehe unseres deutschen Volkes im Vordergrund steht, sondern zu immer hysterischer werdenden Versuchen, die Stimme des Volkes zu unterdrücken. Aus allen möglichen Töpfen werden Steuergelder des Bundeshaushalts in zweistelliger Millionenhöhe für den »Kampf gegen Rechts« mißbraucht, um so hochintelligente und staatsbürgerliche Veranstaltungen wie z. B. »Rock gegen Rechts« zu finanzieren. Staatlich bezahlte Straftäter Daß die »Verfassungsschützer« der Bundes- und der Landesinnenministerien ganze Scharen von Agenten und Zuträgern in unliebsame Parteien und Verbände einschleusen, ist jedem politisch interessierten Deutschen seit Jahren bekannt. Ein leibhaftiger Ministerpräsident, der Vorbild für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein sollte, gab jetzt sogar öffentlich zu, daß es nicht nur solche »Beobachter« gibt, sondern staatlich bezahlte Provokateure, die andere zu Straftaten anheizen sollen, um damit Verbotsgründe zu schaffen. Der »Spiegel« vom 27.8.2007 berichtete über den Beschluß des SPD-Vorstandes, beim Bundesparteitag im Oktober einen Antrag einzubringen, in dem ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD gefordert wird. Den ersten Versuch hatte das Bundesverfassungsgericht 2003 gestoppt, weil sich herausstellte, daß zahlreiche V-Leute in den Gremien der Partei die Politik und das öffentliche Auftreten der Partei, mit dem das Verbot begründet wurde, mitbestimmten. Darauf will Beck aber auch bei dem geplanten neuen Anlauf nicht verzichten. Es wäre »unverantwortlich«, auf diese V-Leute zu verzichten. Um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, reiche es möglicherweise aus, die Spitzel künftig zurückhaltender agieren zu lassen. Der »Spiegel« zitiert die Worte des SPD-Vorsitzenden: »“Sie dürfen zum Beispiel nicht als Agent provokateur auftreten“ – also etwa Parteimitglieder zu ungesetzlichen Handlungen anstacheln.« Damit hat unseres Wissens erstmalig ein Spitzenpolitiker öffentlich zugegeben, daß man sich krimineller Methoden bedient, um unliebsame Parteienkonkurrenz auszuschalten. Im § 26 des Strafgesetzbuches heißt es dazu: »Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Straftat bestimmt hat.«
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