Die Gedanken sind frei ...
... die Worte aber nicht: Die Zahl der Telefonüberwachungen steigt unaufhörlich – nur ein Bruchteil wird statistisch erfaßt. Die bundesdeutsche Justiz greift immer häufiger zum Mittel der Telefonüberwachung, die nach Artikel 10 des Grundgesetzes verboten bzw. eng beschränkt ist: »Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich« heißt es zu den Grundrechten, die »Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht« binden (Art. 1 (3) GG). Laut einer am 23.9.2009 veröffentlichten dpa-Meldung sei die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, im Jahr 2008 um elf Prozent gestiegen. Das gehe aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor. 2007 seien es 4.806 Verfahren gewesen, in denen dies angeordnet wurde. Im vergangenen Jahr seien es schon 5.348 Verfahren gewesen, in denen insgesamt 16.463 Mal Überwachungsmaßnahmen angeordnet wurden. Die genannten Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Abhörmaßnahmen auf Basis der Strafprozeßordnung, also im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eins konkreten Verdachts auf eine Straftat. Der Verdacht genügt also, auch wenn er sich später als grundlos oder falsch erweist. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu »präventiven Zwecken« seien in diesen Zahlen aber nicht enthalten. Ebensowenig wie die Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis, die nicht von der Justiz kontrolliert werden. War es 1989 wirklich ein Aufbruch in die Freiheit? |