
| Ein weiterer Einzelfall!»Wo leben wir eigentlich? Zwei Jugendliche (16,17) töteten in Hamburg einen Dachdecker – weil er sich weigerte, ihnen 20 Cent zu geben! Roh und gnadenlos traten die Killer ihm den Schädel ein, das Opfer starb nach wochenlangem Koma. Erst jetzt wurden die Täter gefaßt. Knapp 2 Wochen nach dem Tod von S-Bahn-Held Dominik Brunner (†50) wird schon wieder so eine unfaßbare Tat bekannt. Der Bahnhof Hamburg-Harburg, kurz vor 21 Uhr: Thomas M. (44) kommt mit einem Kumpel von einer Party. In einem Fußgängertunnel treffen sie auf drei Jugendliche. Die Halbstarken fordern 20 Cent, der 44-Jährige lehnt ab. Da stürzen sich zwei der Jugendlichen auf Thomas M., es hagelt Schläge. Als der Handwerker am Boden liegt, treten sie ihm immer wieder auf den Kopf! Eine mutige Passantin hält den dritten Angreifer fest. Thomas M. kommt mit einem Schädelbruch ins Krankenhaus, stirbt nach drei Wochen Todeskampf. Bilder aus einer Überwachungskamera führen die Polizei diese Woche endlich auf die Spur von Berhan I. (16) und Onur K. (17). Der Staatsanwalt ist sicher: Sie sind die Schläger. Ein Richter erläßt Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Beide sind wegen Körperverletzungen polizeibekannt: Berhan I., Schüler mit deutschem Pass und Notendurchschnitt 3,5. Traumberuf: ausgerechnet Erzieher! Freunde sagen, dass Berhan sich nach der Tat eine Glatze schneiden ließ, um sich zu tarnen. Mutter Cemile I. (35): „Ich war geschockt, als sie meinen Jungen abgeholt haben. Ich vertraue ihm, halte zu ihm.“ Onur K., türkischer Berufsschüler. Ein Kumpel zu BILD: „Onur hat uns von der Tat erzählt. Sie hätten ihn beide geschlagen, aber Berhan wollte nicht aufhören, sprang dem Mann etwa 20-mal auf den Kopf.“ Bei der Polizei schweigen beide zu den Vorwürfen, gegen einen mutmaßlichen Komplizen wird noch ermittelt.«
Soweit die »Bild« vom 25.9.2009. Wichtig für unsere Leser ist, daß man solche Einzelfälle brutaler Gewaltexzesse jugendlicher Täter mit Migrationshintergrund nicht verallgemeinern und in der Öffentlichkeit nicht »falsch« bewerten darf, sonst droht der Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung). Auch die Behauptung, nichtdeutsche Jugendliche wären krimineller als deutsche Jugendliche, darf aus verschiedenen Einzelfällen nicht hergeleitet werden. Selbst die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sollte dafür nicht herangezogen werden – Berhan I. hat einen deutschen Paß und zählt damit als »deutscher Tatverdächtiger«! |
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