Verbotsdemokraten an der Regierung
Die FDP-Bundestagsfraktion forderte am 17.6.2009 den Bundestag dazu auf, die Bundesregierung per Beschluß zu veranlassen, ein Verbot der »Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.« (HNG) zu prüfen. Das Verbot solle ausgesprochen werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, heißt es im Antrag (Bundestag Drucksache 16/13369). Man könnte meinen, die Bundesrepublik habe größere Probleme als einen 600-Mitglieder-Verein wie die HNG. Aber bekanntlich läßt sich mit dem »Kampf gegen Rechts« heute besser punkten als mit einer Politik zum Wohle des Volkes. Von Realitätsverschiebungen oder bewußter Irreführung zeugt denn auch der FDP-Antrag selbst. Man muß es leider so drastisch sagen. So verhindere die HNG laut FDP durch ideologische und materielle Hilfe für inhaftierte »Rechtsextremisten« deren Resozialisierung in die »Zivilgesellschaft«. Es würde den Gefangenen Literatur zugeschickt und »Kontakte zu anderen Rechtsextremisten« vermittelt. Der Verein würde »den staatlichen Bemühungen um einen Ausstieg von Rechtsextremen aus der Szene zuwiderlaufen.« Außerdem seien HNG-Mitglieder häufig zugleich Mitglieder der NPD. Nicht zuletzt erwecke die Arbeit der HNG den Eindruck, daß Propagandadelikte und Volksverhetzung nicht strafwürdig seien. Dem normalverdummten Durchschnittsbürger muß man den Irrwitz dieser Argumentation vor Augen führen. Strafbare Gesinnung? Eine politische Gesinnung an sich ist nicht strafbar. Auch das Suchen von Nähe zu Gleichgesinnten ist daher nicht strafbar. Hier müßte die FDP eher mal prüfen lassen, wie rechtmäßig es überhaupt ist, einem Inhaftierten in der JVA seine Gesinnung aberziehen zu wollen, indem man ihn von Gleichgesinnten isoliert und das Lesen bestimmter Zeitungen verbietet. Denn Tatsache ist, daß Inhaftierte mit politisch »rechtem« Hintergrund im Gegensatz zur Behauptung der FDP so gut wie gar nicht mit »rechter« Literatur versorgt werden können. Zeitungen wie die HNG-Nachrichten, aber auch die UN, werden in der JVA-Postkontrolle mit Verweis auf die Anstaltsordnung oftmals ausgesondert. Dann erfahren die Gefangenen gar nicht, daß man versucht hat, ihnen eine Zeitung zu schicken, weil einfach die Annahme durch die JVA verweigert wird. Dieses Verhalten der JVA-Poststellen ist übrigens in den meisten Fällen rechtswidrig, wie zahlreiche Gerichtsurteile belegen. Nur haben die wenigsten Gefangenen das Geld, sich den Bezug einer Zeitung vor Gericht zu erstreiten. Oft wird ihnen auch gedroht, sie würden ihre Strafe ohne Lockerung bis zum letzten Tag absitzen müssen, wenn sie sich »uneinsichtig« verhalten. NPD-Mitgliedschaft strafbar? Zu dem FDP-Antrag ist weiter zu sagen, daß es für das Verbot eines Vereins wohl ein denkbar schlechtes Argument sein kann, daß dieser auch zahlreiche NPD-Mitglieder in seinen Reihen habe. Seit wann macht man einen legalen Verein illegal, indem man ihm die Mitglieder einer legalen Partei »anlastet«? Die FDP arbeitet hier mit der typischen Orakelkunst sogenannter Antifa-Gruppen: Man wirft einfach solange mit völlig legalen Tätigkeiten und Namen um sich, die man mit »schrecklichen« Reizbegriffen einkleidet, bis einem illegal vorkommt, wo gar nichts ist. Schon das Verbot der Heimattreuen Deutsche Jugend e.V. (HDJ) zeugte von dieser Logik. Es wurde ja maßgeblich durch die Antifa-Journalistin Andrea Röpke genau so herbeigeführt. Vorher störte die HDJ niemanden. Doch plötzlich war Volkserhaltung »verbrecherisches Zeug«, wie es Innenminister Schäuble sagte und ein Antifa-Magazin nicht hätte besser formulieren können. Diskussionen strafbar? Und was ist so schlimm daran, über die Rechtmäßigkeit von Propagandadelikten und Volksverhetzung als Straftatbestände zu diskutieren, wie es die HNG macht? Der FDP-Antrag ignoriert völlig, daß es ganz legale juristische Diskussionen darüber gibt, inwiefern der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB und der Propagandamittelparagraph 86a StGB überhaupt legitim sein können oder ob diese nicht generell abgeschafft gehören (vgl. z. B. Lackner/Kühl, Kommentar zum StGB, § 130 Rn. 8a oder die BVerfG-Richter a.D. Wolfgang Hoffmann-Riem und Winfried Hassemer, nachzulesen in »Recht und Justiz«, Ausgabe 1/2009). Was macht die HNG also falsch? Soll sie künftig Strafrechtskommentare und Regierungspropaganda verschicken? Unheilige Allianz Daß die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag ihre Logik ausgerechnet bei Bernd Wagner, dem Gründer des Aussteigerprogramms »Exit« bestätigt sucht, enthüllt dann endgültig die unheilige Allianz. Selbstversorgte Politiker, die keine Lösungen für unsere Probleme haben, Hand in Hand mit Personen, die mit dem »Kampf gegen Rechts« ihren Lebensunterhalt bestreiten! Presse steigt ein Das Kalkül der FDP ging aber auf. Die Presse quittierte den Antrag mit gebührender Beachtung, wie die »Westdeutsche Allgemeine Zeitung« am 26.6.2009. Da wird aus einem 600-Mitglieder-Verein, der überhaupt nicht in die Öffentlichkeit tritt, »eine der einflußreichsten ultrarechten Organisationen in Deutschland«. Da lebt angeblich ein harter Kern von 200 Personen rund um die Uhr für die HNG-Arbeit, weil für sie Geld keine Rolle spiele: »Denn Spenden sprudeln offenbar reichlich in die Kassen der HNG«, darf Bernd Wagner von »Exit« fabulieren. Ursel Müller, die Vorsitzende der HNG, kommentierte diese Aussage gegenüber den UN telefonisch: »Das ist doch alles gelogen! Haushoch übertrieben! Wir finanzieren uns über unsere geringen Mitgliederbeiträge. Wenn es vereinzelt Spenden gibt, dann mal höchstens 20 Euro. Was ist daran hoch? Niemand lebt von der HNG-Arbeit! Das ist gelogen!« Und auch so dreist sind die Rechten laut »Westdeutsche Allgemeine Zeitung«: Die HNG »ist nach wie vor ein Verein, obwohl sich die rechte Szene in den 90er Jahren nach mehreren Verboten von der Vereinsstruktur weitgehend verabschiedet habe.« Geht es also darum, daß man alles, was »rechts« ist, in diesem Staat in die Illegalität drängen möchte? Raus aus offiziellen Organisationsformen? Gefährden 600 Deutsche einen Staat, die sich, durch JVA-Postkontrollen überwacht, gegenseitig Briefe schreiben? Sind die oben beschriebenen Tätigkeiten der HNG wirklich strafwürdig? Sollte die HNG verboten werden, wird dies ein weiterer Beweis dafür sein, daß die Politik der Bundestagsparteien am Ende ist. Erst hackt man auf 300 Kindern und Jugendlichen herum (HDJ), jetzt auf einer kleinen Gesinnungsgemeinschaft für Inhaftierte. Verbot für HNG, aber Bundestagsmitglieder in »Rote Hilfe« Während »rechts« die relativ kleine HNG nach FDP-Vorstellungen verboten werden soll, erfreut sich das »linke« Gegenstück »Rote Hilfe« sogar im Bundestag größter Beliebtheit. Die »Rote Hilfe e.V.« (RH) versteht sich als »linke Schutz- und Solidaritätsorganisation«. Der Bundesverfassungsschutzbericht 2008 (S. 163 ff.), den ja jeder mündige Bürger kritisch und mit eigener Meinung lesen sollte, wie das Beispiel HNG zeigt, stuft sie als linksextremistisch ein. Laut Eigenwerbung hatte der Verein im November 2006 etwa 4.300 Mitglieder. 2008 sollen es schon 5.000 Mitglieder gewesen sein. Weiter heißt es in dem genannten Werbeblatt der »Roten Hilfe«, im Jahr 2005 seien stolze 150.000 Euro Unterstützungsgelder durch den Verein ausgezahlt worden. Wer erhält diese vielen Gelder? Ein Blick in die Ausgabe 3/2008 der Zeitung »Die Rote Hilfe« reicht aus: Das Geld geht unter anderem an Linksextremisten, die sich an der gewalttätigen Stürmung von Gaststätten und NPD-Infoständen beteiligen oder z.B. die Häuser von »Nazis« mit Steinen und Brandsätzen angreifen. Auch Teilnehmer an gewalttätigen Protesten gegen Abschiebung von illegalen Ausländern oder bewußt Asoziale, die durch konsequentes Schwarzfahren und Hausbesetzung straffällig geworden sind, gehören zum Klientel. Mitglied muß man nicht sein, um in den Genuß dieser Hilfe zu kommen. Solidarität bekundet die RH aber auch mit einem in den USA in der Todeszelle einsitzenden Polizistenmörder, der Mitglied der rassistischen »Black Panthers« ist. Da darf auch die RAF nicht fehlen! So fand sich lange Zeit der mittlerweile entlassene RAF-Terrorist Christian Klar auf der Liste der Inhaftierten, die man durch Briefe unterstützen solle. Bis heute findet man hier ebenfalls die noch einsitzende RAF-Terroristin Birgit Hogefeld. Aber auch wenn es um jüngere Fälle geht, in denen die Behörden zu Recht gegen Linksextremisten oder in Deutschland lebende Ausländer mit kommunistischem Hintergrund wegen Bildung von terroristischen Vereinigungen ermitteln, schaltet sich die RH mit Unterstützungsgeldern, Solidaritätsbekundungen und Hilfsaktionen ein. Während die FDP die kleine HNG verbieten will, erhält die viel größere und offensichtlich der Gewalt offen zugeneigte RH sogar aus dem Bundestag Unterstützung. Im Januar 2008 erklärten die Bundestagsabgeordneten Michael Leutert, Sevim Dagdelen, Cornelia Hirsch und Katja Kipping (alle Linkspartei) ihren Eintritt in die »Rote Hilfe«. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Ulla Jelpke, hat außerdem kürzlich einen Artikel zu »Die Rote Hilfe« Ausgabe 2/2009 beigesteuert. Als »Rechter« fürchtet man folglich in der BRD als einziger zu Recht um sein Leben, wenn sogar im Bundestag die (Rot-)Helfer derer sitzen, die mit Gewalt gegen Andersdenkende vorgehen. Wie auch immer man zur Arbeit von HNG und RH steht. Wieder einmal zeigt sich, von wo der Wind in dieser Republik weht. |