Die Politik mute den Bundesbürgern seit 60 Jahren die hochkomplexe Entscheidung der Bundestagswahl zu. Jedoch sollen sie angeblich nicht ausreichend kompetent sein, über einzelne Sachthemen abzustimmen. Die direktdemokratischen Erfahrungen in Ländern und Kommunen seien laut Slonka zwar nicht überwältigend positiv, aber immerhin gut. Wo die Verfahren für direktdemokratische Beteiligung bürgerfreundlich ausgestaltet seien, stellen Volksabstimmungen heute einen wertvollen Beitrag und ein nützliches Gegenwicht zur Politik dar. Lehren von Weimar Das Hauptargument der Volksabstimmungsgegner, so Slonka, entfalte die »Kraft eines Donnerhalls«: Die Lehren von Weimar hätten den Parlamentarischen Rat 1949 dazu bewogen, auf direktdemokratische Elemente im Grundgesetz weitgehend zu verzichten. Fast keine Debatte über die Einführung direkter Demokratie komme ohne das Weimar-Argument aus. Die Weimarer Möglichkeiten der Direktdemokratie hätten demnach den Aufstieg Hitlers begünstigt. Ein Totschlagargument! Dem widerspricht Slonka dennoch und läßt Tatsachen sprechen. »Bei näherer Betrachtung scheinen diese Erfahrungen bei weitem nicht so eindeutig«, wie immer wieder behauptet werde, meint Slonka. »In der politischen Praxis der Weimarer Republik blieben die […] direktdemokratischen Möglichkeiten der Weimarer Reichsverfassung größtenteils theoretischer Natur.« So wurde die Möglichkeit, per Referendum über vom Reichstag beschlossene Gesetze oder Verfassungsänderungen abzustimmen, nie genutzt. Es gab lediglich drei Volksbegehren, wovon eines nicht einmal genug Stimmen bekam, um überhaupt zu einem Volksentscheid zu führen. Lediglich zwei Volksbegehren führten zu einem Volksentscheid. Beide Volksentscheide scheiterten. Es hat also in der Weimarer Republik nie ein Gesetz, eine Gesetzesverhinderung oder eine Verfassungsänderung per Volksentscheid gegeben. Der Aufstieg der NSDAP zur Alleinregierungspartei hatte mit Direktdemokratie nichts zu tun. Von wegen, Hitler… Das Grundgesetz Alexander Slonka verweist zudem darauf, daß das Grundgesetz Volksabstimmungen nicht ausschließt. In Artikel 20 II GG heißt es: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.« Dies sei auch vom Parlamentarischen Rat im Jahre 1949 so gewollt gewesen. Volksabstimmungen jetzt! Kein Hitler spricht als Argument dagegen. Das GG ist sogar dafür. Und das Volk, Herr Slonka? »Der große Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an direkter Mitbestimmung, belegt durch repräsentative Umfragen, in denen je nach Fragestellung 60 bis 80% für die Einführung bundesweiter Volksentscheide votieren […], ist ein deutliches Zeichen dafür, daß ein Wunsch nach Volksentscheiden auch auf der Bundesebene besteht.« Blieben nur noch ängstliche Politiker davon zu überzeugen, die an ihren Machtsesseln kleben.
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