Aufsichtsrat »Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen. (...)« §111 Aktiengesetz Verwaltungsrat »Organ zur Überwachung der Geschäftsführung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechend dem Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften. Gesetz oder Satzung bestimmen die Zusammensetzung und regeln die Befugnisse.« Gabler Wirtschaftslexikon »Ein riskantes Handeln, dessen Folgen einen anderen treffen, ist allerdings in der Regel pflichtwidrig, wenn der Handelnde den ihm gezogenen Rahmen nicht einhält, insbesondere die Grenzen des verkehrsüblichen Risikos überschritten hat.« BGH-Urteil 2 StR 355/03 Haben die oben beispielhaft abgebildeten und alle weiteren (frei-)willigen Helfer der Bankster ihre Aufsichtspflicht verletzt? Dann sollen Sie dafür zahlen! Und Finanzminister, die jetzt nicht Schadenersatz fordern, sind eines Tages selber dran, wenn sie die Straftaten der Bankster verjähren lassen! Die für die (fälschlich so genannte) »Bankenkrise« und dem ihr folgenden Wirtschaftszusammenbruch Verantwortlichen gehören vor Gericht!
|
|
Letzte Änderung: | ||||||||
Unabhängige Nachrichten • Postfach 10 17 06 • D-46017 Oberhausen •
info@un-nachrichten.de
|