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Banker vor Gericht!

Wer gezockt hat, muß zahlen – und die Finanzminister, die jetzt nicht Schadensersatz fordern, sind eines Tages selber dran!

Solche harten Forderungen stammen nicht von irgendwelchen radikalen Systemgegnern, sondern von dem hoch geachteten Prof. Marcus Lutter, Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn, der auch Mitglied der Regierungskommission war, die für die Banken ethische Grundsätze ausarbeiten sollte.

In einem Beitrag in der »Süddeutschen Zeitung« vom 28.12.2009 erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Bankvorstände und gegen die Finanzminister, die Schadensersatzansprüche möglicherweise verjähren lassen. Hier eine Zusammenfassung:

Durch den Erwerb amerikanischer Wertpapiere hätten die Banken unvorstellbar hohe Verluste erlitten und mußten mit Geldern des Bürgers gerettet werden. Diese Verluste wären nicht die Folgen unvorhersehbarer Naturkatastrophen, sondern das Ergebnis des Handelns der Vorstände deutscher Banken. »Haften sie nun auch dafür?« fragt Professor Lutter.

»In den Jahren vor Ausbruch der Krise haben private und öffentliche Banken für unglaubliche Summen spezielle US-Wertpapiere gekauft – die Industriekreditbank (IKB) für 25 Milliarden Euro, die Hypo Real Estate (HRE) für mindestens 30 Milliarden Euro, die Sächsische Landesbank, die Bayerische Landesbank die Westdeutsche Landesbank je für 20 bis 30 Milliarden etcetera. Natürlich hatten die meisten dieser Banken gar nicht das Geld für diese absurd hohen Wertpapierkäufe, sie haben es sich kurzfristig geliehen. Nach Ausbruch der Krise wurden diese Papiere wertlos, die Banken damit außerstande, die kurzfristig aufgenommenen Kredite zurückzuzahlen.«

Die Banken hätten das gemacht, weil die Geschäfte einer Mittelstandsbank und der Landesbanken nicht sehr ertragreich seien. Deswegen habe man nach einem Ersatz für das schwache heimische Kreditgeschäft gesucht. Der Zins auf US-Wertpapiere lag höher als unser heimischer Zins, die Zinsdifferenz brachte Gewinn: Je mehr Papiere man kaufte, um so höher war der Ertrag. Es waren also reine Spekulationsgeschäfte ohne jeden wirtschaftlichen Hintergrund.

Dann stellt Lutter die Frage, ob die Bankiers bei diesen spekulativen Geschäften wenigstens die vom Gesetz geforderte Sorgfalt beachtet hätten, und stellt fest:

»Das nun war ganz und gar nicht der Fall. Bei den Landesbanken schon deswegen nicht, weil ihnen das Gesetz solche Geschäfte gar nicht erlaubt. Alle Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen müssen einem öffentlichen Zweck dienen; das schließt ein reines Gewinnstreben aus.

Daher hat auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof am 28. August festgestellt:

„Die Betätigung der SachsenLB auf den Kapitalmärkten war von ihren gesetzlichen Aufgaben nicht mehr gedeckt.“

Die Vorstande der öffentlichen Banken haben mithin gegen das Gesetz verstoßen, und schon deswegen schulden sie ihrer Bank Schadensersatz.«

Hätten die Bankiers sorgfältig gehandelt, so hätten sie nicht je 20 oder 30 Milliarden Euro in ein und das gleiche Risiko investiert und sich vorher über das Risiko dieser Papiere informiert. Sie hätten dann festgestellt, daß die US-Banken für die von ihnen ausgegebenen Papiere nicht einmal haften, sondern nur ihre Kreditnehmer, also die amerikanischen Hausbesitzer, die massenhaft ihre Schulden nicht bedienen konnten.

Lutter weiter: »Hätten die (deutschen) Bankiers sorgfältig gehandelt, so hätten sie diese Geschäfte nicht ins Ausland verlagert, in (damals) nicht bilanzpflichtige „Zweckgesellschaften“ vor allem in Irland. So haben sie sich der deutschen Bankenaufsicht entzogen. Die aber ist gerade zu ihrem Schutz geschaffen worden, um sie auf Risiken hinzuweisen: Die Bankiers haben also wissen- und willentlich die Bremsen aus ihrem Auto ausgebaut.

Steht damit fest, daß diese Leute ihre Pflichten zu sorgfältiger Führung ihrer Bank verletzt haben, dann steht auch fest, daß sie den Schaden ihrer Bank ersetzen müssen – nicht anders als ein Bauunternehmer, dessen schlampig gebautes Haus einstürzt: Alle diese Banken wären eingestürzt, hätte die öffentliche Hand sie nicht abgestützt; mit 100 Milliarden Euro allein das Haus der Hypo Real Estate:

Mit 100 000 000 000 Euro!«

Die Vorstände hätten ihre Pflichten verletzt und seien somit zum Schadensersatz verpflichtet. Natürlich könnten sie den angerichteten Schaden bei weitem nicht ersetzen. Aber das sei kein Argument, jede Million zähle.

»Vor allem aber geht es nicht an, vom Bürger Milliarden und Abermilliarden Euro an Hilfe zu verlangen und die Schuldigen einfach ungeschoren zu lassen.«

Dies aber geschehe zur Zeit, erklärt Lutter: »Hat man etwas gehört von solchen Klagen gegen die schuldigen Manager der Hypo Real Estate? Nichts. Hat man etwas gehört von solchen Maßnahmen gegen die schuldigen Vorstände der Bayerischen Landesbank oder der einstigen Sächsischen Landesbank? Nichts.«

Das sei ein Skandal und führe zu einer politischen Katastrophe.

Ob man wirklich glaube, daß die Bürger das nicht merken würden, und ob auf diese Weise das Vertrauen der Bürger in Wirtschaft und Banken wiederzugewinnen sei, fragt Lutter.

»Es ist höchste Zeit, sich zu besinnen. Denn nach fünf Jahren verjähren diese Ansprüche, und von dieser Zeit ist schon viel verstrichen. Wenn das passiert, werden die heute Zuständigen selbst schadensersatzpflichtig. Denn sie haben dann ihre eigene Rechtspflicht verletzt, Ansprüche der geschädigten Bank wirklich durchzusetzen. Und politisch wäre es eine Katastrophe, wenn die Finanzminister von Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen etcetera zugeben müßten, daß sie die Ansprüche (der Steuerzahler) gegen die schuldigen Vorstände haben verjähren lassen.«

Zur Verantwortung der Politiker, die in den Aufsichtsräten saßen oder sitzen, äußert sich Lutter leider nicht. Man kann sie nur als unfähig oder als »willige Helfer« bezeichnen, deren Handeln oder Nichthandeln ebenso von Gerichten überprüft werden müßte!


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Letzte Änderung:
01.02.2010 21:15:36

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