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Das Schweizer Volk vor Gericht?

Das in der Schweiz in einer Volksabstimmung beschlossene Bauverbot für Minarette beschäftigt jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der frühere Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, reichte eine Beschwerde gegen den Volksentscheid vom 29.11.2009 ein, weil das Verbot seiner Ansicht nach gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstößt.

Pierre de Preux, einer der Anwälte Ouardiris, erklärte, die Schweizer Regierung und alle Mitglieder des Europarats seien über die Klage informiert worden. Das Schweizer Volk hatte die Volksinitiative »Gegen den Bau von Minaretten« mehrheitlich angenommen.

Ouardiri und seine fünf Anwälte argumentieren, die Schweiz habe mit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention auch akzeptiert, daß der Gerichtshof in Straßburg gewisse fundamentale Werte kontrolliere, die nicht mehr infrage gestellt werden könnten – auch nicht vom Volk. Nach Ansicht von Ouardiris Anwälten kann die Schweiz das Bauverbot für Minarette nicht umsetzen, wenn der Gerichtshof der Beschwerde zustimmt.

Beschwerde hat kaum Chancen

Die Beschwerde hat laut dem emeritierten Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel kaum Chancen. Er sehe vor allem zwei Probleme, sagte er der »Tagesschau« des Schweizer Fernsehens und fügte hinzu: »Der Europäische Gerichtshof ist nur eine Art Notbremse.«

In erster Linie müßten die Länder selber dafür sorgen, daß ihre Gesetze mit der Menschenrechtskonvention übereinstimmen würden. Das heißt, daß ein Beschwerdeführer alle Instanzen in der Schweiz anrufen muß, bevor er nach Straßburg gelangt.

Zum anderen sei der Beschwerdeführer nicht persönlich betroffen, weil ihm kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt worden sei. Straßburg sei nicht dafür da, um abstrakt über ein Gesetz zu urteilen.

Die Richter müßten nun abwägen, ob sie die Beschwerde in Straßburg zulassen oder nicht, sagte Trechsel weiter.

In ähnlicher Weise äußerte sich auch Jean-Paul Costa, der Präsident des Straßburger Gerichts: »Es wäre das erste Mal, daß ein Referendum – die Entscheidung eines ganzen Volkes – angefochten würde.« Die Zweifel, ob das juristisch überhaupt möglich ist, seien erheblich.

Costa verwies weiterhin darauf, daß bislang lediglich Staaten oder Parlamente vor dem Menschenrechtsgerichtshof verklagt worden seien. Zudem sei eine Beschwerde dort nicht zulässig, solange nicht der gesamte nationale Instanzenweg ausgeschöpft worden sei. Die Schweizer Verfassung erlaube es aber nicht, vor dem nationalen Bundesgericht Rechtsmittel gegen das Ergebnis eines Volksbegehrens einzulegen. »Das ist für uns ein ganz neues Problem.«

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser wacht über die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind. Er ist eine Einrichtung des Europarates, dem auch die Schweiz angehört.

»Irische Lösung«?

Am 2.12.2009 beklagte Aiman Mazyek, Generalsekretär der Muslime in Deutschland und Mitglied der FDP, in der ARD-Sendung »hart aber fair« das Ergebnis der Volksabstimmung als Verstoß gegen die Religionsfreiheit und als Schaden für die Demokratie und forderte die Schweizer auf: »Macht doch noch einmal solch ein Plebiszit, so einen Volksentscheid«.

Tatsache ist jedoch, daß in der Schweiz auch weiterhin jeder seine Religion ausüben darf und Moscheen gebaut werden können. Lediglich neue Minarette dürfen nicht errichtet werden.

Mazyeks Forderung nach einem neuen Volksentscheid erinnert stark an die in einigen europäischen Ländern stattgefundenen Volksabstimmungen zur EU-Verfassung. Nachdem die Bürger Frankreichs und der Niederlande dieser eine klare Absage erteilt hatten, wurde diese leicht umgeschrieben und als »Vertrag von Lissabon« den Bürgern erneut zur Abstimmung vorgelegt.

Allerdings nicht den Franzosen und Niederländern, sondern lediglich den Iren. Diese ließen den umgetauften EU-Vertrag durchfallen, weshalb beschlossen wurde, in Irland so lange abzustimmen, bis das »richtige« Ergebnis herauskommt, was auch erreicht wurde und der Vertrag zum 1.12.2009 inkrafttreten konnte.


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Letzte Änderung:
06.04.2010 21:48:36

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