Fast einstimmig erweckten die verkürzten Meldungen der Medien den Eindruck, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe am 9.6.2010 die Verfassungsbeschwerde des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen das Gesetz zum »Euro-Rettungsschirm« abgewiesen.
Das Gericht hat sich lediglich geweigert, eine »einstweilige Anordnung« zu erlassen, die der Bundesregierung vor einer näheren Prüfung verbieten würde, die zugesagten deutschen Bürgschaften zu aktivieren.
Damit ist aber über die vom Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek im Auftrag Gauweilers sehr fundiert begründete Verfassungsbeschwerde noch lange nicht abgewiesen worden.
Im Gegenteil: Das BVerfG hat von Bundesregierung und Bundestag für eine möglicherweise geplante mündliche Verhandlung zur Hauptsache Stellungnahmen angefordert, die nicht sehr durchschlagend ausgefallen sind.
Dabei ließ die Bundesregierung alle Masken fallen: Ein Grundrecht auf Geldwertstabilität gebe es nicht. Das Eigentumsgrundrecht nach Artikel 14 des Grundgesetzes schütze zwar das »Geldeigentum«, nicht aber den »Geldwert«.
Gefinkelter geht es wohl kaum: Wenn Sie also 5.000 Euro haben, sind die Ihr Eigentum. Wenn es dazu kommt, daß Sie dafür aber gerade noch ein Brot kaufen können, ist das »rechtens«.
Man kann das nur noch als Verhohnepiepelung bezeichnen!