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Das Selbstbedienungssystem:
Sie predigen Wasser und trinken Wein

»Obwohl Mitglieder der Landtage bei gehöriger Organisation nur teilzeitbeschäftigt sind, […] erhalten Landtagsabgeordnete in Flächenstaaten eine so genannte Vollalimentation samt Überversorgung auf Kosten des Steuerzahlers und der Funktionsfähigkeit des Parlaments.« Mit diesen Worten kritisiert der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim (Speyer) einmal mehr die Selbstbedienungsmentalität in der Politik.

In Ausgabe der 2/2010 der »Zeitschrift für Rechtspolitik« erklärte von Arnim, man könne den Eindruck gewinnen, es gehe bei der Gesetzgebungskompetenz der Länder vor allem um die selbstbewilligten Privilegien der Politiker. Dies habe einen »unguten Beigeschmack« in Sachen Föderalismus.

»Besonders deftig sind Ministerpräsidenten und Landesminister versorgt, sehr viel üppiger als Regierungsmitglieder im Bund, obwohl sie weniger Verantwortung tragen und geringer zeitlich belastet sind«, schreibt von Arnim und nennt Beispiele:

»In vielen Ländern erhalten Regierungsmitglieder schon ab Alter 55 eine Pension, bisweilen sogar ab vollendetem 50. Lebensjahr oder völlig unabhängig.« In zahlreichen Ländern gäbe es zudem nach nur zwei Jahren als Minister eine Pension. Ein Bundesminister müsse dafür vier Jahre im Amt gewesen sein.

Auch die Höhe der Pensionen in manchen Bundesländern übersteige die auf Bundesebene, »obwohl Landesminister einen sehr viel einfacheren Job haben.« Nach vier Amtsjahren als Bundesminister gäbe es knapp 28 Prozent des Amtsgehaltes als Pension, ehemalige Landesminister in Sachsen erhalten hingegen nach vier Jahren 43 Prozent.

Hinzu kämen versteckte Pensionserhöhungen durch vorangegangene Beamtenjahre und Landtagszeiten. Von Arnim: »Wer früher im öffentlichen Dienst war, erhält nach dem Ende des Regierungsamts Beamtenpension, egal, wie alt bzw. jung er ist.«

Im besten Alter in Pension

Von Arnim nennt konkrete Beispiele aus der real existierenden Selbstversorgungspraxis:

● Klaus Meiser (CDU), 55 Jahre alt: War auf saarländischen Ministerposten von 1999 bis 2000 und von 2007 bis 2009. Für diese drei Jahre gibt es nun erst einmal zwei Jahre lang Übergangsgeld und zwar drei Monate lang 11.150 Euro monatlich und für die restlichen 21 Monate 5.575 Euro monatlich. Danach gibt es für die dreijährige Ministerzeit eine monatliche Pension in Höhe von 2.133 Euro. Von Arnim zur Höhe der Bezüge: Ein Durchschnittsverdiener müßte dafür 77 Jahre lang arbeiten.

● Joachim Rippel (CDU), 59 Jahre alt: War nur zwei Jahre lang saarländischer Minister für Wirtschaft und Wissenschaft. Nach Auslaufen des Übergangsgeldes stünden im lebenslänglich 1.790 Euro Monatspension zu.

● Manfred Scherer (CDU), 58 Jahre alt: War nur anderthalb Jahre Innenminister in Thüringen. Nach Auslaufen seines einjährigen Übergangsgeldes hat er sofort Anspruch auf seine Pension als früherer Beamter.

● Gerold Wucherpfennig (CDU), 52 Jahre alt: War fünf Jahre Minister in Thüringen. Nach Auslaufen seines einjährigen Übergangsgeldes hat er sofort Anspruch auf seine Pension als früherer Beamter. Ab dem 55. Lebensjahr tritt die Ministerpension hinzu. Von Arnim: »Beide Pensionen addieren sich dann insgesamt zu 7.685 Euro.« Monatlich!

Roß und Reiter beim Namen nennen!

Hans Herbert von Arnim weist darauf hin, daß durch Gesetz vom 23.10.2008 alle nach dem 21.11.2005 ernannten Bundesminister und Parlamentarischen Staatssekretäre erst nach vier Jahren Ministerzeit einen Pensionsanspruch erhalten und diese Pension auch erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt bekommen. Vorher waren die Regelungen auf Bundesebene ähnlich der Landesebene (Pensionen nach zwei Jahren Amtszeit und auszuzahlen ab dem 55. Lebensjahr).

Einen Grund für das Fortbestehen der »überzogenen Regelungen dürfte die schwächere öffentliche Kontrolle sein.« Die Länder stünden im medialen Schatten der Bundespolitik, so von Arnim.

»Ein weiterer Grund ist die unerhörte Kompliziertheit der Berechnung der Ministerversorgung. Umso notwendiger erscheint es, die unangemessenen Privilegien unter Nennung von Roß, Reiter und Beträgen öffentlich zu machen.«

4.000 Euro Rente ab 60

Neun von zehn Ministern der abgewählten CDU/FDP-Landesregierung in NRW reiben sich derweil die Hände:

Mit dem Stichtag 24.6.2010 zahlte sich für sieben CDU- und zwei FDP-Minister das ergebnislose Pokern der sogenannten »Sondierungsgespräche« aus. Nur wenn sie fünf Jahre im Amt waren, haben sie Anspruch auf eine Ex-Minister-Pension. Der Lohn: gut 4.000 Euro Zusatzrente pro Monat für ihre Zeit als Kabinettsmitglied. Gezahlt wird ab dem 60. Geburtstag, wie ein Sprecher der NRW-Staatskanzlei bestätigte.

Daneben haben sie Anspruch auf ein »Übergangsgeld«, eine Art Hartz-IV-Unterstützung für Minister: Sie erhalten nach dem Ausscheiden noch drei Monate lang rund 13.500 Euro monatlich und weitere 21 Monate 6.750 Euro Ex-Minister-Gehalt.


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Letzte Änderung:
09.07.2010 15:05:37

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