UN 10/2016
»Für die Flüchtlinge macht Ihr alles, für uns Deutsche nichts!«
So hört man es landauf und landab. Dieses weit verbreitete Gefühl war mit Sicherheit auch ein Grund für die Wahlschlappen der etablierten Parteien bei den letzten Landtagswahlen.
Die Regierungsparteien wehren sich natürlich lautstark gegen diesen Vorwurf. Die sozialen und finanziellen Segnungen des Sozialstaates würden allen gleichsam zuteil: »Gleiches Recht für alle!«.
Meist fällt es sich benachteiligt fühlenden Bürgern schwer, diese Kritik sachlich zu begründen, denn auch die Meinungsmacher der Massenmedien leugnen das und verschweigen gegenteilige Beispiele. Deshalb hier eine Geschichte aus dem Lipperland:
Keine Baugenehmigung für private Nutzung
Wolfram Michel (26, Name bekannt, aber hier geändert) wohnt im Bauernhaus seiner Eltern im Ort Leopoldshöhe. Weil er nun mit seiner Freundin ein eigenes Zuhause haben wollte, fasste er den Plan, die ehemals landwirtschaftlich genutzte, jetzt leerstehende Scheune auf dem Grundstück als Wohnung umzubauen. Die Kosten schätzte er auf rund 80.000 Euro. Also legte er ordnungsgemäß einen Bauantrag vor.
Die Kreisverwaltung Lippe lehnte den Antrag ab: Der Hof läge im »Außenbereich« der Siedlung und für den gäbe es keinen Bebauungsplan, und die Kreisverwaltung wolle die Bildung von sogenannten »Splittersiedlungen« verhindern.
Ausnahmegenehmigung für Flüchtlingswohnungen
Dem Antragsteller wurde beschieden, dass er die Scheune unter der Bedingung umbauen könne, wenn er sie für die Dauer von drei Jahren für Flüchtlinge zur Verfügung stellen würde. Dann würden auch die Ausnahmen-Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte greifen statt der »allgemeinen Bauregeln«.
Und dann der Hammer: »Der Eigentümer verpflichtet sich, das Gebäude nach Ablauf der Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende ersatzlos und entschädigungsfrei auf den zulässigen Stand zurückzubauen.«
Aus dem Wohngebäude müsste also wieder eine Scheune werden, wenn die drei Jahre um sind.
»Dann kommt es auf jeden Zentimeter an und im schlimmsten Fall müssten die Umbauarbeiten, die für eine Flüchtlingsunterkunft toleriert werden, wieder rückgängig gemacht werden« beklagte sich Herr Michel – wie man sich denken kann, erfolglos.
Gleichheit vor dem Recht gilt nicht
Um für sich, seine Freundin und eine Familienplanung doch noch die Scheune als Wohnung herrichten zu können und als Zeichen seines Protestes gegen solche Schildbürgerpolitik stellte Herr Michel letztlich einen Asylantrag, hilfsweise die Gleichstellung mit diesen, fußend auf Artikel 3 des Grundgesetzes: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich«.
Der landete – unter peinlicher Einhaltung aller bürokratischen Regeln – beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Das lehnte den Antrag ab, weil er als Deutscher ja keinen Asylantrag stellen könne. »Jetzt bin ich ratlos«, sagt Herr Michel.