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UN 3/2016

Milliardenloch in den ARD/ZDF-Kassen:

Glotzi Nimmersatt will mehr Geld


WDR-Intendant Tom Buhrow
Hat gut lachen: WDR-Intendant Tom Buhrow
Foto: © Raimond Spekking (via Wikimedia Commons) / CC BY-SA 4.0
 

Die »volkspädagogischen« Erziehungsanstalten ARD und ZDF fordern einen »Renten-Soli« für ihre Pensionäre.

Am 10.2.2016 berichtete die Presse, aus dem Bericht der »Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten« (KEF) ginge hervor, dass den Pensionskassen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF 2,2 Milliarden Euro (!!!) fehlen, um ihren Verpflichtungen aus den bekanntermaßen üppigen Versorgungszusagen für ihre Angestellten nachzukommen.

Die Sender verlangten deshalb eine Art »Extra-Soli« von 25 Cent je Monat von jedem Haushalt, wofür die KEF und die Zwangsgebühren-Eintreibzentrale (früher »GEZ«, heute »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«) zuständig sei.

Diese Forderung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!

Die Sendeanstalten haben ihren Mitarbeitern in Form eines Selbstbedienungsladens aus dem Gebührenaufkommen Zusagen gemacht, für die sie aber offenbar nicht genügend Rücklagen gebildet haben.

Aber das ist kein Wunder bei den Gehältern, die sie den Volks(um-)erziehern ausschütten. Allein der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow hat laut WirtschaftsWoche vom 28.7.2014 ein Jahreseinkommen von 367.232 Euro (ohne Nebeneinkünfte), also mehr als die Bundeskanzlerin (221.300 Euro).

Dazu kommen seine vertraglichen Versorgungsansprüche, die sich schon im Geschäftsbericht 2013 auf 2,871 Millionen Euro beliefen. Ähnlich irre hoch sind die Einkommen der Intendanten der anderen Länderanstalten, des Deutschlandradio und des ZDF. Die Gelder, die sich Rundfunkräte, Programmbeiräte und Verwaltungsräte einstecken, sind ein anderes Kapitel.

Dafür garantieren uns die Herren Intendanten, Chefredakteure und Zensoren, »die westlichen Positionen zu verteidigen«, wie aus einer »internen Anweisung von oben« (Preußische Allgemeine, 4.10.2014) hervorgehe.

 




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