UN 4/2016
Schluss mit Zensur und Selbstzensur!
»Eine Zensur findet nicht statt.« Oder doch?
Seit 1956 existiert in Deutschland der Deutsche Presserat – ein von der Bundesregierung finanziell unterstütztes Gremium – bei dem sich jeder über Verstöße gegen journalistische Grundregeln beschweren kann.
Dabei wird auf einen Pressekodex des Deutschen Presserates zurückgegriffen, der vorschreibt, was Journalisten erlaubt ist und was nicht.
Ist dieser Pressekodex, insbesondere die zitierte Richtlinie 12.1, vereinbar mit dem Anspruch, unerschrocken, fair und umfassend zu berichten? Nein!
Die Richtlinie 12.1 ist eine Anregung des »Verbandes der Deutsch-Amerikanischen Clubs e.V.« von 1971. Den Jahrbüchern des Presserats ist zu entnehmen, dass es Ziel dieser Richtlinie war, »bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit US-Soldaten darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen.«
Diese Richtlinie steht jedoch im Gegensatz zu Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Presse- und Meinungsfreiheit garantieren soll.
Horst Pöttker, Professor für Journalistik an der Universität Dortmund, kritisiert das: »Bei der Zugehörigkeit eines Täters oder Verdächtigen zu einer bestimmten, als "Minderheit" definierten Gruppe geht es schließlich nicht um die Persönlichkeitsrechte des Täters, denn er wird durch deren Nennung ja nicht identifizierbar.«
Unbestreitbar ist, dass sich diese Richtlinie auf die Zeit der alliierten Besatzung in Deutschland bezieht. Also auf historische Umstände, die sich angeblich geändert haben sollen.
Diese Richtlinie ist ein konkretes Formulierungsverbot und gehört abgeschafft!