UN 2/2017
Brüssel will ein Wahrheitsministerium ...
... und nennt es »Förderung der Toleranz«
Seit Ende 2013 findet man von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt im Internet einen Gesetzesvorschlag unter der Überschrift »Europäische Rahmenrichtlinie Länderstatut zur Förderung der Toleranz« (A European Framework National Statue fort he promotion of Tolerance).
Ausgearbeitet wurde der Entwurf von der Nichtregierungsorganisation »Europäischer Rat für Toleranz und Versöhnung« (The European Council on Tolerance and Reconciliation, kurz: ECTR). Diese ist zugleich Beratungsgruppe des EU-Parlaments. Zu ihren Gründern und Mitgliedern gehören der Präsident des Europäischen Jüdischen Kongresses, Wjatscheslaw Mosche Kantor, und frühere Kanzler, Premierminister und Minister verschiedener EU-Mitgliedsstaaten.
Ziel ist »Förderung von Toleranz«
In der Einleitung wird die Akzeptanz und Tolerierung menschlicher Vielfalt und jeder Form von unterschiedlicher Lebensführung als Vorbedingung für ein erfolgreiches Zusammenleben von diversen religiös, ethnisch, kulturell, sexuell oder anderweitig definierten Gruppen innerhalb einer Nation ausgeführt. Auf diese Weise soll Gleichstellung gesichert und Diskriminierung jeder Art ausgeschlossen werden.
Nachdem in den ersten fünf Abschnitten die Grundlagen für die oben genannten Forderungen beschrieben sind, beschäftigt sich Abschnitt sechs mit der Verwirklichung der Vorstellungen des ECTR-Papiers.
In Abschnitt 6 (a) wird betont, dass »der besondere Schutz, den Mitglieder gefährdeter und benachteiligter Gruppen genießen, eine besondere Behandlung beinhalten kann. Genau genommen geht diese bevorzugte Behandlung über den bloßen Respekt und die Akzeptanz, die der Toleranz zugrunde liegen, hinaus.« Was das in der Praxis bedeutet und wer gemeint ist, bleibt offen.
Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten
Zur Umsetzung des Entwurfs soll jeder der 28 EU-Mitgliedsstaaten eine eigene Dienststelle einrichten, die die Einhaltung der Richtlinien im Kampf gegen Vorurteile, Rassismus, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antifeminismus, Islamophobie und Homophobie überwacht.
Die Behörde soll vorzugsweise innerhalb des Justiz- oder Innenministeriums operieren. Eine unabhängige Kommission aus bedeutenden Persönlichkeiten, die nicht im Dienst des Staates stehen, soll die Umsetzung der Richtlinie überwachen.
Abschnitt 7 (»Strafmaßnahmen«) führt u.a. folgende Handlungen als schwere Straftaten auf: Diffamierende Äußerungen gegenüber einer Gruppe und ihrer Mitglieder, die zu Verleumdung und Gewalt anstiften, die Mitglieder dieser Gruppe der Lächerlichkeit preisgeben oder falschen Anschuldigungen aussetzen. Als »falsche Beschuldigungen« im Sinne des Gesetzes gelten beispielweise »Zigeuner sind Diebe« oder »Moslems sind Terroristen«.
Jugendliche, die eines solcher Vergehen für schuldig befunden werden, sollen ein Wiedereingliederungsprogramm durchlaufen, in dem ihnen eine »Kultur der Toleranz« anerzogen werden solle.
Zudem habe jede Regierung sicherzustellen, dass Schulen ab einem bestimmten Jahrgang Kurse einrichten, die die Schüler ermutigen sollen, Vielfalt zu akzeptieren und ein Klima der Toleranz gegenüber den Eigenarten und Kulturen anderer herzustellen.
Nach Absatz 8 (a) sollen ähnliche Kurse in die Ausbildung von Soldaten, Strafverfolgungsbehörden und andere Berufsgruppen eingebunden werden.
Nach Absatz 8 (d) soll das Toleranzklima zudem die Welt der Bücher, Theaterstücke, Zeitungsreportagen, Magazine, Dokumentationen, Spielfilme und Fernsehprogramme durchdringen. Öffentlich-rechtliche und private Massenmedien sollen einen vorgeschriebenen Prozentsatz ihrer Programme der Verbreitung eines solchen Klimas widmen. Ähnliches soll für das Internet gelten.
Der Text des Gesetzesentwurfs kann bis heute auf der offiziellen Netzseite des Europaparlaments abgerufen werden: www.bit.ly/unECTR.