UN 6/2017
Gegen Gott und unser Volk
Merkels Ziel: Die Volksabschaffung
»Völker sind Gedanken Gottes«. Dieses Wort ist allgemein bekannt, wenn auch der Ursprung des Zitats nicht zu ermitteln ist.
Ein gläubiger Christ muss auch davon ausgehen, dass es so ist. Warum sonst gäbe es nach Gottes Willen unterschiedlichste Völker und dazu noch ein besonderes und auserwähltes Volk Gottes, von dem in der Bibel die Rede ist?
Es waren nur kurze Sätze der regierenden Kanzlerin der BRD, mit denen sie den Begriff »Volk« entwertete und vom Tisch fegte. Sie kommen aber einem Offenbarungseid gleich.
In ihrer Rede auf der Landesvertreterversammlung der CDU Mecklenburg-Vorpommern Ende Februar 2017 verkündete sie die Abschaffung des Volksbegriffes:
Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit, als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit als Europa zusammengewachsen ist, war eine wunderbare Zeit. Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen, zu definieren, wer das Volk ist.
Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.
Diese ungeheuerliche Behauptung ist nicht nur sachlich einfach falsch, nicht nur eine Kampfansage an alle, die sich dem deutschen Volk zugehörig und verpflichtet fühlen, sondern ein Angriff auf das vielbeschworene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeskanzlerin hat bekanntlich einen Amtseid auf dieses Grundgesetz geschworen, in dem ausdrücklich und mehrfach vom »deutschen Volk« die Rede ist. Das beginnt schon in der Präambel des GG: »Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk«.
Dass eine Akademikerin den Unterschied zwischen einem »Volk« und einer »Bevölkerung« nicht kennt, ist wohl auszuschließen. Daraus folgt, dass sie offensichtlich ganz planmäßig vorgeht, wenn sie den Menschen einreden will, das Volk sei jeder, der in diesem Lande lebt.
Jeder halbwegs gebildete Mensch weiß, dass ein Staat aus einem Staatsgebiet und einem Staatsvolk besteht, abgesehen von »Vielvölkerstaaten«. Die in der Bundesrepublik lebenden Ausländer, welchen »Aufenthaltsstatus« sie auch haben, können gerne »in diesem Lande leben«, wenn sie sich an die Gesetze halten und nicht auf Kosten des Staates leben, gehören aber nicht zum »deutschen Volk«.
In der deutschen Sprache gibt es für »alle, die in diesem Lande leben« einen glasklaren Begriff, der alle Menschen erfasst, die innerhalb der staatlichen Grenzen leben: Das ist die »Bevölkerung«, nicht aber das Volk!
Merkel folgt mit ihrem Ausspruch den zumeist linken Volksverächtern, die schon seit Jahren gegen die Reichstagswidmung »Dem Deutschen Volke« agitieren und durchsetzten, dass im Innenhof des Reichstagsgebäudes ein großer Pflanzkasten mit der Aufschrift »Der Bevölkerung« aufgebaut wurde.
Dass es sich nicht um einen gedankenlosen Versprecher der Kanzlerin, sondern um eine systematische Auslöschung des Volksbegriffs handelt, die mit allen Mitteln vorangetrieben wird, beweist auch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, deren Richter gemäß Art. 94 GG hälftig von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, also alles andere als unabhängig sind.
In der Urteilsbegründung zum NPD-Verbotsverfahrens wird argumentiert, dass die Partei verfassungsfeindlich sei, weil der von ihr vertretende »ethnische Volksbegriff« gegen die Menschenwürde und somit gegen »das Gebot gleichberechtigter Teilhabe aller Bürger am politischen Willensbildungsprozess« verstoße.
Diese Unsinnigkeit der Bundesverfassungsrichter besagt nichts anderes, als dass der althergebrachte Volksbegriff, der in allen Schichten der heutigen »Gesellschaft« verankert ist, gegen die »Menschenwürde« verstoße.
Der volkstumsbezogene Vaterlandsbegriff der Burschenschaften, Schützen- und Turnvereine und der normale Sprachgebrauch auch ganz unpolitischer Mitbürger wird damit höchstrichterlich als mit der »Menschenwürde« nicht vereinbar eingestuft.
Entspricht das noch dem »Willen des Volkes«?