UN 12/2018
Totalversagen der vierten Macht
Die bundesdeutschen Medien, die sich »Leitmedien« nennen, als »vierte Macht im Staate« verstehen und das in einer funktionierenden Demokratie auch sein sollten, versagen auf ganzer Linie.
Zu den drei Säulen eines Rechtsstaates, Legislative, Exekutive und Judikative (also Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung) gehören als vierte Macht unabhängige Medien, die deren Handeln kritisch begleiten und Fehlentwicklungen öffentlich machen.
Die sogenannten »Leitmedien« in der Bundesrepublik Deutschland, also Medienkonzerne und öffentlich-rechtliches Fernsehen, erweisen sich stattdessen als Staatslautsprecher, die Unerwünschtes verschweigen, verdrehen oder mit billigen Totschlagparolen bekämpfen.
Selten wird das so deutlich wie beim Thema »Globaler Migrationspakt« und in der sogenannten »Flüchtlingskrise«, die keine Flüchtlingskrise, sondern ein totales Staatsversagen war und ist.
Ein Staat definiert sich aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatshoheit.
Das Staatsvolk wird durch Umvolkung abgeschafft, das Staatsgebiet nicht mehr gegen Eindringlinge geschützt und die Staatshoheit wird an überstaatliche Bündnisse und Gesetzgeber übertragen.
All das wird von der »Vierten Macht« nicht kritisch hinterfragt, sondern in gleichgeschalteter Einstimmigkeit beklatscht und bejubelt. Ein bezeichnendes Beispiel lieferte der zum RTL-Konzern gehörende Sender n-tv (siehe Bild). Im Begleitartikel wird die Parole »Migration als Quelle des Wohlstandes« nicht hinterfragt. Der Migrationspakt sei für Deutschland kein Problem, »weil hier die neu zu beschließenden Grundsätze ohnehin längst gelten«.
Das »Recht auf freie Meinungsäußerung« sei in Deutschland sowieso grundgesetzlich garantiert, erklärte n-tv seinen Zuschauern.
In Wahrheit verpflichtet z.B. das Ziel 17 des Paktes die Unterzeichner genau zum Gegenteil!
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»Wir verpflichten uns [...] alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen.«
Mag man in Rassefragen zustimmen, was aber wird wohl als »Äußerung« im Sinne von »Fremdenfeindlichkeit« und »Intoleranz« verurteilt, bekämpft und demnächst bestraft werden?
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»Wir werden Rechtsvorschriften erlassen, die Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten [...], die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren [...].«
Man mag sich nicht ausdenken, was demnächst als »Hassstraftat« verfolgt werden wird, wo heute schon die Warnungen vor »Umvolkung« und »Volksaustausch« als verfassungsfeindlich eingestuft werden (AfD-Redner sollen diese Worte meiden, um der Bedrohung durch den Verfassungsschutz zu entgehen).
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»Wir werden Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu verhüten und Aktivitäten in lokalen Gemeinschaften zur Förderung der gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschließlich im Rahmen von Wahlkampagnen.«
Eine allumfassende »volkspädagogische Erziehung« also, für die viel Geld fließen wird. Der Höhepunkt am Ende: Der Staat verpflichtet sich, Wahlkampagnen zu unterstützen!? Was hat der Staat mit Wahlkampagnen zu tun, die ausschließlich Sache der unterschiedlichen Parteien sind?