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UN 3/2018

Niedersachsen:

Gesetzesänderung wegen AfD


In Niedersachsen gibt es seit 2004 ein Gesetz über die »Stiftung niedersächsische Gedenkstätten« (GedenkStG).

Nach § 6 Abs. 1 besteht der Stiftungsrat u.a. »aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter [...] jeder der dem Niedersächsischen Landtag angehörenden Fraktionen«.

Mit der Landtagswahl vom 15.10.2017 zog die AfD in den neu gebildeten niedersächsischen Landtag ein. Damit stünde ihr per Gesetz ein Sitz im Stiftungsrat niedersächsischer Gedenkstätten, zu denen auch das ehemalige Konzentrationslager Bergen-Belsen gehört, zu.

Das war zu viel für die selbsternannten Hüter von Geschichte und Demokratie. Wo käme man auch hin, wenn der politische Gegner einen der Posten bekommt, die man nur für seinesgleichen geschaffen hat?

Nach viel Tränentheater und Drohungen von Seiten der sogenannten »Opferverbände« hat der Landtag am 26.2.2018 folgende Änderung des GedenkStG beschlossen:

»Der Stiftungsrat besteht aus [...] vier Vertreterinnen oder Vertretern des Niedersächsischen Landtages.«

So kann man sich weiterhin gegenseitig Posten zuschieben, man muss zusammen nur mehr Stimmen haben als »der Feind«.

 




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