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UN 3/2018

Alles halb so wild, alles Einzelfälle?!


Sobald Straftaten, begangen durch »Flüchtlinge«, bekannt werden, schreit die veröffentliche Meinung gleich: »Einzelfall!«

Ähnlich verhält es sich mit Sozialleistungen, die den der Allgemeinheit bekannten Rahmen sprengen. Ob es die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind oder arabische Großfamilien, es sind letztendlich immer unsere Steuergroschen, die großzügig von den Politikern ausgegeben werden.

Man schätzt etwa 55.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die pro Jahr pro Person zwischen 60.000 bis 70.000 Euro Kosten verursachen. Diese immense Summe lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass ein Betreuer auf 1,6 Jugendliche kommt (zum Vergleich: in deutschen Pflegeheimen versorgt eine Kraft bis zu 60 Patienten). Die Gesamtkosten für die Jugendlichen belaufen sich pro Jahr auf geschätzte 3,5 Milliarden Euro. Aber auch dies sind natürlich nur Einzelfälle.

Am 18.2.2018 brachte SPIEGEL TV einen Bericht über einen Syrer mit zwei Frauen und sechs Kindern aus Pinneberg:

Typischerweise stellt sich in dem Bericht »Ein Mann, zwei Ehefrauen, sechs Kinder« für die SPIEGEL-Journalisten vorrangig die Frage, ob die Flüchtlingswelle Deutschland einen »emanzipatorischen Fortschritt« gebracht habe. Nein, wohl kaum, bei zwei Ehefrauen.

Alles andere war dann wohl nicht ganz so wichtig. Die sechs kleinen Kinder wurden niedlich in Pose gesetzt, der Familienvater zeigte stolz sein Schlafzimmer, wo er abwechselnd mit einer seiner zwei Frauen schläft. Arbeiten wolle er allerdings nicht, da er ja viel lieber mit seinen Kindern im Garten des zur Verfügung gestellten Hauses herumtollt. Wie viel Geld er bekomme, konnte er nicht beantworten, er hole es einfach bei Bedarf von der Bank.

Legt man die üblichen Sozialhilfesätze zu Grunde, kommt die Familie auf etwa 4.000 Euro pro Monat.

Nicht schlecht, wenn man berücksichtigt, dass der »Hausherr« Analphabet sei und das durchschnittliche Einkommen in Syrien bei etwa 2.500 Euro (im Jahr) liegt. Aber er habe noch Großes vor: eine Drittfrau lebt noch in Syrien, das siebte Kind ist unterwegs und auch eine vierte Frau ist vorstellbar. Des weiteren habe er kein Problem, zehn oder 20 Kinder zu zeugen, allerdings gibt er lachend zu bedenken, dass dann das Haus größer sein müsse. Auf die wohlwollende Unterstützung deutscher Gerichte kann er bei seinen Planungen fest vertrauen. Auf die Frage, wie er seine Zweitfrau nachholen konnte, erfahren wir:

»Der Richter sagte mir: Wir helfen Ihnen, Ihre Frau hierher zu holen. Denn wir wissen, Sie sind Muslim und dürfen eine, zwei, drei oder vier Frauen haben. Da gibt es von Seiten des Gerichts keinen Widerstand, dass sie ihre Zweitfrau nachholen.«

Es ist doch immer wieder schön zu sehen, wie verständnisvoll deutsche Richter sein können, man darf allerdings kein Deutscher sein. So findet der dreifache Ehemann zum Schluss des Filmes auch die richtigen Worte:

»Ich bedanke mich sehr, sehr, sehr bei Mama Merkel [...] Auch den Deutschen danke ich, auch wenn es unter ihnen Rassisten gibt.« Wir danken ihm hiermit für seine aufopferungsvolle Toleranz!

Bescheid Landratsamt Landkreis Leipzig, Seite1 Bescheid Landratsamt Landkreis Leipzig, Seite1
 

Der nächste Einzelfall kommt aus Leipzig. Die Kopie eines Bescheides der Ausländerbehörde des Landkreises Leipzig (siehe Fotos) aus dem vergangenen Jahr listet die Ansprüche einer zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie auf. Die größte Sorge der Behörde ist der Datenschutz. Da unter den Leistungsempfängern neun Kinder sind, warnt der Landkreis Leipzig davor, den Bescheid zu veröffentlichen: »Bitte wahren Sie den Datenschutz. Die Namen, Geburtsdaten und auch die genaue Anschrift dürfen nicht weiterverbreitet werden.«

Wie die Sprecherin des Kreises, Brigitte Laux, der Mitteldeutschen Zeitung zu bedenken gab, sei in der Gesamtsumme von 7.345 Euro auch die Unterbringung enthalten.

»Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfigen Familie können monatlich durchaus über 4.000 Euro betragen«, so Frau Laux. Daraus resultierend stehen der Familie pro Kopf und Monat etwa 300 Euro zur Verfügung.

Über die Echtheit des Bescheides möchte sie sich nicht äußern, dies falle unter den Sozialdatenschutz. Allerdings räumte sie ein, dass die offiziellen Bescheide in ihrer äußeren Erscheinung dem abgebildeten Schriftstück entsprächen.

Das alles ist aber noch zu toppen, wie wir bereits in UN 11/2016⇒ UN 11/2016 berichteten:

Ein syrischer Geschäftsmann reiste 2015 mit seinen vier Frauen und 23 Kindern aus der Türkei nach Deutschland ein. Offiziell durfte er damals nicht der Vielehe frönen, da hatte er es nicht so gut wie jetzt der Syrer in Pinneberg, aber da waren wir auch noch nicht so »tolerant«. So wurden Frauen und Kinder getrennt untergebracht.

Dieser Großfamilie stünden an Geld- und Sachleistungen etwa 30.000 Euro pro Monat zu – pro Jahr sind dies 360.000 Euro.

Eine Menge Geld, aber nur die Spitze des Eisberges. Bei vielen Betrachtungsmodellen wird bewusst außer acht gelassen, welche ungeheuren Summen der deutsche Steuerzahler aufwenden muss, um für diese Menschen eine Infrastruktur, also Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser usw. zu erstellen. Die Gesamtkosten von 30 Milliarden Euro pro Jahr dürften noch sehr vorsichtig geschätzt sein.

Aber wie gesagt, alles nur Einzelfälle!

 




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