UN 7/2018
Wahrheit - Klarheit - Offenheit
September 2015: Spät in der Nacht entscheidet Kanzlerin Merkel, die Grenzen für alle Ankommenden zu öffnen und setzt damit die Dublin-Regelung außer Kraft. Eine folgenschwere Entscheidung, denn seitdem kamen laut UNHCR 1,41 Millionen sogenannte Flüchtlinge auf Dauer nach Deutschland. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht irgendwelche Ausreden und Beschönigungen zur Flüchtlingspolitik hören. Wie sieht die gesetzliche Grundlage zur Flüchtlingspolitik aus?
Was sagt das Grundgesetz?
Bekanntlich gewährt Artikel 16a des Grundgesetzes politisch Verfolgten Asyl. Dies gilt ausdrücklich nicht für diejenigen, die aus einem sogenannten »sicheren Drittstaat« nach Deutschland einreisen. Um Deutschland herum gibt es nur sichere Drittstaaten, so dass Flüchtlinge, die auf dem Landweg nach Deutschland einreisen, nach Artikel 16a GG kein Anrecht auf Asyl haben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist [...].
Was sagt das Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, an der Grenze zurückgewiesen wird. So sollte verfahren werden, wenn etwa Ausweise oder Pässe fehlen oder die Herkunft der Menschen unklar ist.
EU- oder internationales Recht erschweren solche Zurückweisungen, denn wem im Herkunftsstaat Gefahr oder Verfolgung droht, der hat gemäß Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonventionen individuellen Anspruch auf Schutz vor Zurückweisung.
Grundsätzlich aber sind Schutzanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten als »offensichtlich unbegründet« abzulehnen (AsylG § 29a).
Aufenthaltsgesetz - AufenthG
§ 15 Zurückweisung
(1) Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen.
(2) Ein Ausländer kann an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn
1. ein Ausweisungsinteresse besteht,
2. der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient [...]
3. er die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt.
Allein anhand dieser Gesetze ließe sich vermuten, dass Kanzlerin Merkel 2015 mit ihrer »Offene-Grenzen-Politik« rechtswidrig gehandelt habe. Aber der Europäische Gerichtshof stellt sich über das deutsche Grundgesetz und sieht Merkels Handeln als rechtens an:
In seinem Urteil vom 26.7.2017 verwies dieser auf eine sogenannte »Eintrittsklausel« im EU-Flüchtlingsrecht. Diese erlaube es Staaten, »einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität« Anträge von Flüchtlingen auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie zum Beispiel nach den Dublin-Regeln hierfür nicht zuständig sind. Auf diesen »Freibrief« beruft sich Frau Merkel.
Die europäischen Regelungen, insbesondere die Dublin-Verordnung, nach der die »Flüchtlinge« in dem Land registriert und Asyl zu beantragen haben, in dem sie ankommen, gelten nicht mehr. Also reisen sie durch Europas sichere Länder, um im Sozialparadies alle Rechte und Freiheiten zu beantragen. Alle diese »Flüchtlinge« sind keine Flüchtlinge mehr und schon gar keine Asylberechtigten, denn sie waren schon in einem sicheren Land angekommen und dort in Sicherheit!
Somit können wir feststellen, dass sich die deutschen Gesetze zwar gut anhören, in der Praxis jedoch durch internationales Recht oder Unrecht einfach ausgehebelt werden.
Ist das Grundgesetz, Artikel 16a Absatz 2 nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht?
Wir müssen zurück zum Grundgesetz!
Die Bundeskanzlerin hat mit Ihrer Politik das Wohl der Immigranten aus aller Welt vor das Wohl des eigenen Volkes gestellt und umgeht das Grundgesetz! Sie hat nicht nur Terroristen und Gefährdern die Tore geöffnet, sondern ungezählten Kriminellen. Fast täglich erreichen uns neue Schreckensnachrichten von Vergewaltigungen, Mord, Raub u.a. Verbrechen, begangen von sogenannten »Flüchtlingen«.
Die Parole »Merkel muss weg!« ist richtig, aber unter den rot-grünen Volksaustauschern, die dann Morgenluft wittern, könnte es noch schlimmer kommen, wenn die Mehrheit der duldsamen Deutschen nicht endlich aufwacht! Rütteln Sie Ihre Nachbarn auf!