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UN 11/2020

Ein Parlament kastriert sich selbst


Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass im Deutschen Bundestag ein Schweigekartell besteht, dann wurde er jetzt erbracht!

Sobald es um die Kosten von »Flüchtlingen«, »Geflüchteten«, »Schutzbedürftigen«, »Geduldeten« oder ganz einfach von Migranten geht, die sich ein besseres Leben als in ihrer Heimat erhoffen, fällt der Vorhang.

Man könnte fast glauben, den meisten Parlamentariern sei »von oben« eine Schweigepflicht auferlegt worden. Aktuelles Beispiel:

Am 14.1.2020 brachte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Antrag ein: »Finanzielle Lasten der Migrationspolitik umfassend offenlegen«.

In diesem Antrag wurde die Regierung auffordert, die Kosten der Migrationspolitik einmal im Jahr umfassend offenzulegen. In dem Antrag heißt es unter anderem:

»Die Probleme bei der genauen Kostenerfassung sind zunächst in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der geteilten Zuständigkeit der Kommunen, Länder und des Bundes bei der Versorgung dieser Migranten begründet. Des Weiteren stecken viele Kosten, die durch diese Personengruppe anfallen, in Haushaltstiteln, die nicht speziell dieser Migration zugeordnet sind. Schließlich sind andere Kosten weder in den Haushaltsplänen des Bundes noch der Länder und Kommunen hinreichend vollständig abgebildet.«

Es sollte ein legitimes Recht aller Abgeordneten sein, über die immensen Kosten, die dem deutschen Steuerzahler durch die Migration entstehen, informiert zu werden. Eine Gesamtsumme einschließlich aller Ausgaben des Bundes, der Bundesländer und der Kommunen fehlt nämlich bisher. (Wohlweislich?)

Also ist es nur folgerichtig, wenn die AfD-Fraktion in ihrer Anfrage die einzelnen Positionen auflistet und unter Punkt 5 fordert, »für größtmögliche Transparenz die anfallenden Kosten in diesem Bericht aufzuschlüsseln insbesondere nach Leistungen:

a) für die Erstellung bzw. das Betreiben von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie für deren Instandhaltung, Sanierung (z. B. Sanierung von Turnhallen nach ihrem Betrieb als Unterkünfte) bzw. Rückbau;

b) nach dem AsylbLG, nach dem SGB II sowie nach dem SGB XII, insbesondere für Unterkunft, Heizung und Verpflegung sowie zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums;

c) in der kommunalen Jugendhilfe bzw. bei den Jugendämtern, z. B. für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, aufgeschlüsselt nach ihrem Alter mit expliziter Berücksichtigung auch der Anzahl der volljährigen jungen Erwachsenen unter den Betreuten;

d) in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, wie z. B. Personalaufwuchs, Anschaffung von neuen Geräten bzw. Material, beispielsweise bei den Sozialbehörden oder dem öffentlichen Gesundheitsdienst, z. B. für die Erstuntersuchung von Zuwanderern;

e) nach den tatsächlich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen anfallenden Kosten;

f) nach den Kosten für Sanitäts- und medizinische Dienste in den Aufnahmeeinrichtungen bzw. den Gesundheitskosten für Leistungen, die gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden;

g) im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei den Länderpolizeien sowie bei der Feuerwehr;

h) im Justizwesen, z. B. durch Klagen im Rahmen der Asylverfahren wie Prozesskosten und zusätzlich nötig werdende Richterstellen, durch Strafverfolgung sowie Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten, beispielsweise wegen Personalaufwuchs oder der Erweiterung von Räumlichkeiten;

i) für Beratungsleistungen für Zuwanderer, insbesondere Sozialberatungen durch Wohlfahrtsverbände;

j) für Kinderbetreuung, im Bildungs- und Schulwesen und deren Ausbau;

k) für Dolmetscher und Sprachkurse;

l) für weitere Integrationsmaßnahmen, z. B. für Projekte, die die Akzeptanz der Migration bei der einheimischen Bevölkerung erhöhen sollen;

m) für staatlich finanzierte Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, damit Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt besser vermittelt werden können;

n) für andere Infrastruktur-Maßnahmen (mit einwohnerzahlabhängigen Kosten), wie im Verkehrs- und Wohnungswesen, in der Raumplanung oder Abfallwirtschaft;

o) für erfolgreiche bzw. gescheiterte Rückführungen.«

Wer nun glaubt, dass auch die Abgeordneten der anderen Parteien ein Interesse daran haben müssten, von der Bundesregierung über diese Kosten informiert zu werden, sieht sich getäuscht.

Erst einmal passierte gar nichts – nach alter Merkel-Sitte wurde versucht, das brisante Thema auszusitzen.

Bis zum 7.10.2020 (9 Monate!) beschäftigte sich der zuständige Haushaltsausschuss mit dem Antrag und empfahl die »Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.«

Nur noch einmal zum Verständnis:

Die Mehrheit der gewählten Abgeordneten der Blockparteien ruft im Haushaltsausschuss ihre Fraktionen im Parlament auf, gegen die Kostentransparenz von eingesetzten Steuermilliarden zu stimmen!

Und so kam es, wie nicht anders zu erwarten, zur Selbstkastrierung des Deutschen Bundestages:

Von 566 abgegebenen Stimmen, votierten am 9.10.2020 493 für die Ablehnung des Antrages. Nur 73 Abgeordnete, darunter ein CDU-Mitglied, wollten in Zukunft von der Bundesregierung darüber informiert werden, wie viel Milliarden Euro den deutschen Steuerzahler die Migration pro Jahr kostet. Eine Summe, die wir nach dem Willen der frei gewählten und nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten also nicht erfahren werden.

So sind wir weiter auf Vermutungen angewiesen und liegen mit geschätzten Gesamtkosten von 50 Milliarden Euro pro Jahr sicher nicht zu hoch!

 




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