UN 9/2021
Das Bundesverfassungsgericht als verlängerter Arm der Herrschenden?
In jeder funktionierenden Demokratie gilt das Gesetz der Gewaltenteilung. Die Legislative, die Exekutive und die Judikative sind die Grundpfeiler eines jeden demokratischen Gemeinwesens.
Die Judikative, sprich die richterliche Gewalt in einem Staat, soll von unabhängigen Richtern nach Gesetz und Recht ausgeübt werden.
Am 5.11.1975 erklärte das Bundesverfassungsgericht: »Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich«. Gerade bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache sei Öffentlichkeit »die einzige wirksame Kontrolle«.
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt die Kontrolle des verfassungsmäßig bestimmten politischen Lebens.
Das hört sich bis dahin sehr überparteilich und unabhängig an. Artikel 94 (1) Grundgesetz lässt allerdings schon aufhorchen:
»Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.«
Die 16 Richterinnen und Richter haben eine einmalige Amtszeit von zwölf Jahren und sitzen im Ersten oder Zweiten Senat.
Das Auswahlverfahren und letztendlich auch die Wahl der Richter öffnen parteipolitischen Interessen Tür und Tor.
In der Vergangenheit hatte der Wahlmodus zur Konsequenz, dass Union und SPD im Vorfeld jeder Besetzung untereinander einen konsensfähigen Kandidaten auskungelten, den sie dann mit ihren Stimmen durch die entsprechende gesetzgebende Körperschaft bringen konnten. Da die »großen Volksparteien« immer mickriger wurden, mussten zur Mehrheitsbeschaffung auch die FDP und die Grünen mit ins Boot geholt werden.
So lautet die aktuelle Formel bei der Besetzung der beiden Senate 3-3-1-1 – was ungemein zur Steigerung der »fachlichen Qualität« der Kandidaten beiträgt.
Dies nur zum Grundverständnis, um Urteile aus der jüngsten Vergangenheit besser verstehen zu können.
Das Bundesverfassungsgericht war schon immer eine durch die Parteien dominierte Einrichtung. Spätestens aber seit der CDU-Politiker Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgerichtes ist, häufen sich Urteile, die noch mehr politisch motiviert sind als es in der Vergangenheit üblich war.
Im April dieses Jahres wurde das »Klima-Urteil« gefällt, das die Politiker wenig überraschend verpflichtet, für »zukünftige Generationen« jetzt und umgehend den CO2-Ausstoß der BRD zu reduzieren.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber zu härteren Klima-Verordnungen – um zukünftigen Generationen das Weiterleben zu ermöglichen. Dafür dürfen dann auch »selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein«.
Ein Freibrief für eine schwarzlinks-grüne Koalition nach der Bundestagswahl, um nahtlos an die »Corona«-Freiheitsbeschränkungen anschließen zu können.
Und weiter: »Völlig unzulänglich wäre zudem, dem Klimawandel freien Lauf zu lassen und den grundrechtlichen Schutzauftrag allein durch sogenannte Anpassungsmaßnahmen umzusetzen. [...] Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.«
Für das Urteil bedankten sich auch brav die Regierenden – die Annalena mit Anhang freute es.
Wie der frühere Hamburger Umweltsenator Fritz Vahrenholt (SPD) feststellte, sind ganze Passagen des Urteils bereits fünf Monate vorher in einem Grünen-Papier aufgetaucht. Zufall? Unwahrscheinlich!
Umso unwahrscheinlicher, wenn man weiß, dass die Verfassungsrichterin Gabriele Britz, die maßgeblich an dem Urteil mitgewirkt hat, die Ehefrau des Frankfurter Grünen-Politikers Bastian Bergerhoff ist. Auf dessen Website erschienen bereits im Dezember 2020 Feststellungen und Formulierungen zum Klimaschutz, wie sie jetzt in der Urteilsbegründung wiederzufinden sind.
Frau Britz hielt es auch nicht für nötig, wie man es von einem korrekten Richter erwarten müsste, Gegenargumente in das Verfahren einfließen zu lassen. Es drängt sich so der Verdacht auf, dass Frau Britz und ihr Gatte, verbunden durch Tisch und Bett, in heimeliger Runde zu Hause bei Chips und Bier das Urteil gemeinsam ausgekaspert haben könnten.
Nein, wir berichtigen uns, nicht ausgekaspert, sondern konspirativ zum Schaden des deutschen Volkes, unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit, ein Urteil herbeigeführt haben könnten, dass uns nicht nur hunderte von Milliarden Euro kosten wird, sondern auch massiv in das Leben der Menschen eingreifen wird.
Aber wenn man glaubt es geht nicht schlimmer, wird man eines Schlechteren belehrt:
Am 21.7.2021 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht die Klage der AfD Betreff Merkels »Intervention« bei der Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) verhandelt (das Urteil wird erst in den nächsten Monaten verkündet).
Und was macht Frau Merkel? Sie lädt die Verfassungsrichter am 30.6.2021 zu einem geselligen Abendessen ins Kanzleramt ein. In gemütlicher Runde bei gutem Essen und gepflegten Weinen lässt es sich gut plaudern – so von Kanzlerin zu (unabhängigen?) Juristen.
In jeder funktionierenden Demokratie wäre der Aufschrei der »vierten Macht« im Staat, den Medien, unüberhörbar – nicht so in dieser Republik. Aber so ist das eben, der Verfall geht schleichend vonstatten und nicht mit einem großen Rums!
Noch ein Beispiel der Unabhängigkeit unseres Bundesverfassungsgerichtes gefällig?
Da Sachsen-Anhalt es ablehnte, der Erhöhung der Rundfunkbeiträge zuzustimmen, gingen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Weg zum Verfassungsgericht – in der Gewissheit, dass man ihnen dort wohlgesonnen ist. Das Kalkül ging auf.
Das Gericht entschied, dass die Rundfunkbeiträge auf 18,36 Euro erhöht werden dürfen mit der Begründung:
»Für die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht eine staatliche Gewährleistungspflicht, mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten korrespondiert. [...] Dabei wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden«.
Die Intendanten der Rundfunkanstalten ließen die Sektkorken knallen, da mit diesem Urteil der Weg frei gemacht wurde, weiterhin unsere »Beiträge« mit vollen Händen für »staatstragende« Formate wie »Monitor«, »Panorama« oder die diversen Talkshows ausgeben zu können.
Tom Buhrow (Jahresgrundgehalt 404.000 Euro), Intendant des WDR und amtierender ARD-Vorsitzender, zeigt ganz offen seine Dankbarkeit: »Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Der Beschluss steht in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte. [...] Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen.«
Gewaltenteilung war gestern – im »besten Deutschland aller Zeiten« wird weiter fröhlich gekungelt!