UN 10/2022
Bundeswehr wird zur Polit-Armee
Sicherheit, Recht und Ordnung sind die Grundprinzipien eines funktionierenden Gemeinwesens. Dafür bedarf es unter anderem einer starken Armee nebst einer gut gerüsteten und bestausgebildeten Polizei.
Armee und Polizei sind zwei wesentliche Stützpfeiler eines stabilen Staatsgebildes, sofern das Rechtswesen seiner demokratischen Pflicht zur Unabhängigkeit gerecht wird.
Aber genau diese drei Grundprinzipien eines demokratischen Staates werden seit Jahren parteipolitisch instrumentalisiert und damit für Interessengruppen missbraucht. Es wird noch nicht einmal der Versuch unternommen, das durchsichtige Treiben zu kaschieren.
So schreibt die SPD-Ministerin der Verteidigung, Christine Lambrecht, gemeinsam mit ihrem Generalinspekteur Eberhard Zorn in ihrem Tagesbefehl vom 13.6.2022:
Zum 1. Oktober 2022 wird das »Territoriale Führungskommando der Bundeswehr« aufgestellt. Mit dem operativen Pendant zum Einsatzführungskommando werde die nationale territoriale Führungsfähigkeit über das gesamte Spektrum »Frieden, Krise, Krieg« hergestellt.
Klingt ein wenig nach einem Werbespot für »Friede Freude, Eierkuchen«, beinhaltet aber einen Freibrief für Einsätze der Bundeswehr auch im Inland, welche die Bundeswehr selbst wie folgt definiert:
»Der Einsatz im Inneren bei einem sogenannten Inneren Notstand ist im Artikel 87 a Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt. Dieser Artikel ermöglicht den Einsatz von Streitkräften durch die Bundesregierung zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, wenn das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist und die Kapazitäten der Polizeien der Länder und der Bundespolizei nicht ausreichen. Die Streitkräfte können in diesem Fall zur Unterstützung beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden.«
Die Auslegung von Artikel 87a GG sollte in verantwortlichen Händen liegen, welche der Bevölkerung Schutz und Sicherheit garantieren. Daran kommen allerdings Zweifel auf, liest man den Tagesbefehl weiter:
»Das Kommando ist unmittelbar dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordnet und nicht Teil eines Organisationsbereiches. Dem Befehlshaber des TerrFüKdoBw werden die Aufgaben des Nationalen Territorialen Befehlshabers übertragen. Dem Kommando werden u.a. die Landeskommandos, die Heimatschutzkräfte und das Zentrum für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit unterstellt. [...] Mit dem neuen Kommando werden auch Kräfte verfügbar gemacht, die in besonderen Situationen schnell für die Kolozierung [Zusammenlegung] eines nationalen Krisenstabes in der Bundesregierung bereitstehen.«
In Zukunft bestimmen also Herr Scholz, Frau Lambrecht und Frau Faeser unter Umgehung des Parlaments und der Bundeswehrgeneralität, wann der innere Frieden gestört ist und ihre »Spezialeinheit« im Inland eingesetzt werden soll.
Die ausgemachten »Staatsfeinde« wurden bereits gebrandmarkt: »Corona-Leugner«, »Querdenker«, »Verfassungsfeinde«, »Delegitimierer« – alles unter dem Oberbegriff »Rechtsradikale«.
Unter dem Deckmantel des Ukraine-Krieges und der damit argumentierten Aufrüstung der Bundeswehr schaffen sich die Herrschenden neben Denunzianten und ihnen hörigen NGOs auch noch einen militärischen Arm.
Darum ist jeder, der seine Grundrechte auf der Straße verteidigt, mehr denn je ein Mutbürger.