UN 4/2022
Meinungsbildung erfordert Wissen
Information von allen Seiten und aus allen Quellen zu suchen und verbreiten zu können, ist die Grundvoraussetzung für eine freie Meinungsbildung. Wer nur einseitig informiert wird, kann sich logischerweise keine eigene Meinung bilden.
In der von der UNO-Generalversammlung am 10.12.1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es in Artikel 19:
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Eine eigene Meinung kann sich nur der bilden, der auch gegenteilige, sich widersprechende Informationen erhalten und bewerten kann.
Diktaturen wird vorgeworfen, »schädliche« Informationskanäle zu verbieten und die Verbreiter zu bestrafen. Demokratien seien stärker, weil man sich frei informieren könne, um sich als mündiger Bürger dann eine eigene Meinung darüber bilden zu können, welche Informationen glaubwürdig oder unglaubwürdig erscheinen.
Wenn die Bürger per Gesetz, durch Politik und Massenmedien nur einseitige Informationen erhalten, während andere verschwiegen werden, ist eine eigene Meinungsbildung schlicht unmöglich.
Genau eine solche Informationssperre hat aber die Hüterin der »westlichen Werte«, die »demokratische« EU mit der »Verordnung (EU) 2022/350« jüngst erlassen. Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 1.3.2022 wurden Sendetätigkeiten der Russischen Föderation und der mit ihr verbundenen Medien im Bereich der EU verboten:
»Es ist den Betreibern verboten, Inhalte durch die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder –Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind.«
Betroffen sind lt. Anhang XV alle Kanäle von RT (Russia Today) und Sputnik.
Der russische Einmarsch in die Ukraine und die Zerstörung weiter Teile des Landes verstoßen ohne Zweifel gegen jedes Völkerrecht. Präsident Putin wird vorgeworfen, die russische Öffentlichkeit nicht oder falsch und einseitig über das Geschehen zu informieren. Ähnlich falsch oder einseitig wird aber auch die Öffentlichkeit der westlichen Welt über die Beweggründe seines Angriffs informiert.
Während der ukrainische Präsident Selenskyj auf Großbildschirmen die Parlamente in der BRD, in Frankreich, USA und Israel beschwört, werden die russischen Informationskanäle in der EU verboten. Das verstößt eindeutig gegen die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.