UN 1/2023
Die wahren Feinde der Demokratie
Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat hat das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und genehmigt. Eine Volksabstimmung darüber gab es nicht. Der Parlamentarische Rat war der Auffassung, dass das Deutsche Reich fortbestehe und eine neue Verfassung für den Gesamtstaat daher nur von allen Deutschen oder ihren gewählten Vertretern beschlossen werden könne. Die ursprüngliche Präambel hob den Willen des deutschen Volkes zur nationalen und staatlichen Einheit hervor. Mit der Vereinigung West- und Mitteldeutschlands am 3.10.1990 wurde es zur Verfassung des gesamten Deutschen Volkes erklärt.
Seit seinem Inkrafttreten am 24.5.1949 wurden weit über 200 Artikel durch mehr als 60 Änderungsgesetze geändert, gelöscht oder hinzugefügt.
Das Grundgesetz wurde also im Laufe seiner Geschichte von den uns jeweils »vertretenen« Parteien immer wieder der eigenen politischen Ideologie angepasst.
Die Hüter des Grundgesetzes, die Richter am Bundesverfassungsgericht, werden passenderweise von denen ernannt, die das Grundgesetz regelmäßig an ihre eigenen Bedürfnisse anpassen.
Für jeden, der diese und andere Missstände anprangert, haben sich die Herrschenden einen von ihnen abhängigen und ihnen hörigen Polizeiapparat geschaffen.
Wer sind denn nun die wahren Feinde der Demokratie?