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UN 3/2023

Das tödliche Spiel mit dem Feuer


Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat bereits im März des vergangenen Jahres die Bundesregierung davor gewarnt, Konfliktpartei im Ukraine-Krieg zu werden:

»Im aktuellen Krieg zwischen Russland und der Ukraine befinden sich die NATO-Staaten auf einer Gratwanderung, indem sie einerseits die Ukraine militärisch unterstützen, ohne dabei andererseits als Partei in den bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine zu intervenieren (sog. „Drittintervention“). Mit der Drittintervention in einen bewaffneten Konflikt sind gravierende rechtliche und militärische Folgen verbunden – von einer geographischen Ausweitung des Konfliktgebietes bis hin zum (nuklearen) Eskalationspotential.

Die in den Medien vehement diskutierte Frage, wann ein Staat, der eine Konfliktpartei militärisch unterstützt, selbst zur Konfliktpartei wird, lässt sich allerdings nicht ohne weiteres abstrakt und erst recht nicht exakt anhand einer „roten Linie“ beantworten. Vielfach existieren Grauzonen, die rechtlich auszuleuchten sind und eine Antwort auf die gestellte Frage nur im konkreten Einzelfall erlauben.«

Die Wissenschaftler sehen die Lieferung von Waffen noch nicht als »Überschreitung der Grenzen zur Konfliktteilnahme«.

Dann wird es allerdings brisant:

»Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.«

Heißt das im Umkehrschluss, dass wir mit der momentan stattfindenden Ausbildung von ukrainischen Soldaten an deutschen Leopard-Panzern nach Meinung von Rechtsexperten »den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung« bereits verlassen haben?

 




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