UN 8/2024
Die gefährdete Rechtsstaatlichkeit
Die Meinungsfreiheit gehört nach Artikel 5 des Grundgesetzes zu den unveräußerlichen Grundrechten in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
»Dann ist ja alles gut«, sagt sich der normale, unbedarfte Bürger.
Leider ist das nicht »alles gut«, denn in Absatz 2 heißt es: »Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze«.
Jede jeweilige Regierung kann also Gesetze erlassen, die dieses Recht nach Belieben einschränken.
Auf solche Gesetze beruft sich die SPD-Innenministerin Nancy Faeser bei der in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmaligen Polizeiaktion gegen die Monatszeitschrift Compact.
Diese ist auch nicht vergleichbar mit der »Spiegel-Affäre« 1962, die dem damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß das Ministeramt kostete.
Damals lautete der Vorwurf »Verdacht auf Landesverrat« wegen eines Artikels über den desolaten Zustand der Bundeswehr. Heute reicht der dehnbare Begriff der »Hetze«, damit sturmhaubenmaskierte Polizisten um 6 Uhr morgens den Herausgeber des Compact-Magazins, Jürgen Elsässer, im Bademantel »überraschen« konnten.
Wie leider in diesem von rotgrün gefährdeten Rechtsstaat üblich, war auch die Presse pünktlich vor Ort.
Laut Innenministerium waren rund 340 Polizisten in verschiedenen Objekten an diesem »massiven Schlag« beteiligt. Da die Polizisten vor Ort nicht so recht wussten, wonach sie suchen sollten, wurden zehn Stunden lang diverse Gegenstände, darunter auch Möbel, von den Uniformierten davongetragen.
Das ganze Vorgehen war eine gut durchorchestrierte Aktion, die sich nahtlos in die »Wannsee-Konferenz« mit AfD- und CDU-Beteiligung Anfang dieses Jahres, an die Anschuldigungen gegen Krah und Bystron und dem ewigen Geplärre nach einem AfD-Verbot einfügte.
Der von Faeser behauptete »Schlag gegen den Rechtsextremismus« ist in Wirklichkeit ein Anschlag auf den Rechtsstaat und seine Bürger.
Die Attacke auf Compact zielt auf die publizistische, personelle, finanzielle und technische Einschränkung kritischer Meinungsbildung.
Wir müssen uns als Bürger immer wieder klarmachen, dass das Grundgesetz uns vor dem Staat schützen soll und nicht umgekehrt.
Durch den schwammigen und dehnbaren, nicht justiziablen Begriff der »Delegitimierung« ist staatlichen Übergriffen Tür und Tor geöffnet.
Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel brachte es auf den Punkt:
Nancy Faeser ist eine größere Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Compact, die Zeitschrift, die verboten wird.
Um das Verbot durchzusetzen, benutzte Faeser den Artikel 9 des Grundgesetzes, der ein Vereinsverbot regelt. Damit hebelte sie Artikel 5 – die Meinungsfreiheit – einfach aus.
Fast überflüssig zu erwähnen, dass die üblichen politischen und medialen Regierungs-Claqueure das Verbot befürworten. Sie allein gefährden damit den Bestand von Rechtsstaat und Demokratie.