- Hinweis:
- Bitte bringen Sie Aufkleber und Plakate nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften an, das heißt:
Aufkleber und Plakate nicht an Verkehrsschildern, Ampeln, Kreuzungen oder an Orten anbringen, die die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen. Aufkleber und Plakate nicht wahllos anbringen, sondern an öffentlichen und an privaten Flächen nur mit Zustimmung des jeweiligen Eigentümers anbringen.
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Letzte Änderung: 26.07.2010 12:06:46 |