Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik verurteilt: Der deutsche Steuerzahler hat neben den Verfahrenskosten ...
Schadenersatz wegen Abschiebung
Deutsche Beamte griffen 2018 an der Grenze zu Österreich einen Syrer auf, der über Griechenland in die EU einreiste, um in Deutschland Asyl
zu beantragen. Noch am gleichen Tag wurde er nach Griechenland abgeschoben.
Die Rückführung erfolgte auf Grundlage der "Dublin-III"-Verordnung, nach der derjenige Staat verpflichtet ist, das Asylverfahren durchzuführen,
in dem die asylsuchende Person zum ersten Mal die EU-Grenzen irregulär überschritten hat.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik verurteilt: Der deutsche Steuerzahler hat neben den Verfahrenskosten
8.000 Euro Schadenersatz an den Syrer zu zahlen.
Begründung: Die deutschen Behörden hätten vor einer Rückführung sicherstellen müssen, dass der Syrer in Griechenland ein angemessenes Asylverfahren
erhalte.