In der Bundesrepublik soll eine neue Personenklasse eingeführt werden, so etwas wie eine "Nomenklatura", die für sich Sondergesetze ...
Sonderrechte für die Nomenklatura verfassungswidrig?
In der Bundesrepublik soll eine neue Personenklasse eingeführt werden, so etwas wie eine "Nomenklatura" (Verzeichnis aller Führungspositionen in Politik,
Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft in sozialistischen Staaten), die für sich Sondergesetze in Anspruch nehmen will.
Ende September hat dazu die Bundesregierung einen Gesetzentwurf unter dem Titel "Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten
und Rettungskräften sowie dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten" in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 20/12950).
Dieser wird von Richtern und Anwälten heftig kritisiert, da er ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoße.
Auch sei nicht klar definiert, welche Personen gemeint seien, wenn von gemeinwohlorientierter Tätigkeit die Rede sei. Zudem befürchten
die Juristen die Einführung eines Zwei-Klassen-Strafrechts: Es dürfe keine Rolle spielen, ob das Opfer einer Straftat Politiker, Polizist
oder ein normaler Bürger sei.
Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist zwar verfassungswidrig, jedoch nur solange, bis die Regierenden das Grundgesetz ihren Wünschen und
Bedürfnissen entsprechend angepasst haben!