UN 2/2016
Alles nur leeres Geschwätz
»Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag gemeinsam mit. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Vorschläge der beiden Minister zur schnelleren Ausweisung begrüßt. Am Rande des Besuchs des algerischen Ministerpräsidenten Abdelmalek Sellal am Dienstag äußerte sich die Kanzlerin dazu: „Es geht jetzt erst einmal darum, dass diese Gesetze möglichst schnell in Kraft treten - dann natürlich auch darum, dass sie umgesetzt werden.«
Pressemitteilung der Bundesregierung, 12.1.2016
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer will straffällige Flüchtlinge auch ohne Prozess abschieben. »Nicht erst das Strafmaß nach einer Verurteilung soll Grundlage für eine mögliche Abschiebung sein, sondern bereits ein Delikt. Wenn die Beweislage eindeutig ist, darf es keine Toleranz gegenüber Straftätern geben«, so Scheuer am 14.1.2016.
Wer zu uns kommt, human aufgenommen wird und Schutz erhält, soll sich auch gefälligst an unsere Regeln halten.
Glaubt Ihnen kein Wort – alles nur Populismus!
Dieses ganze Gezeter nach dem starken Arm des Gesetzes, nach Regeln, die eingehalten werden müssen oder die ständigen Hinweise auf Missbrauch irgendeines »Gastrechts« ist nichts anderes als leeres Geschwätz.
Unser Rechtssystem erlaubt es jedem, eine Behördenentscheidung anzufechten - auch abgelehnten Asylbewerbern. Es kann also durch mehrere Instanzen gehen, bis ein Asylantrag endgültig abgelehnt wird. Für die Kosten der Verfahren kommt, na klar, der deutsche Steuerzahler auf.
Auch der dann folgende Ablauf ist streng geregelt. Wer abgelehnt wird, verliert seinen Aufenthaltsstatus. Damit verbunden ist die Aufforderung, das Land innerhalb einer Frist freiwillig zu verlassen. Erst dann können die Ausländerbehörden abschieben.
Wenn sie dann überhaupt können, denn ausgewiesene Ausländer könnten plötzlich »reiseunfähig« sein oder keine gültigen Reisepapiere mehr besitzen. Neue Dokumente können nur von den Behörden des Heimatlandes ausgestellt werden - und das kann dauern.
Auch der Frankfurter Asyl-Anwalt Victor Pfaff hält das Geschwätz um eine Verschärfung der Abschieberegeln für kriminell gewordene Asylbewerber für völlig realitätsfern. »Einen Asylantragsteller wegen Straffälligkeit auszuweisen und dann auch abzuschieben ist eine ganz schwierige Sache«. Selbst wenn er verurteilt würde, könne er nur abgeschoben werden, wenn flüchtlingsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Kein Wunder, dass sich bei solchen Voraussetzungen eine regelrechte Asyl-Industrie entwickelt hat, an der viele Menschen nicht schlecht verdienen. Und das alles zahlen die deutschen Michel. Die, die denen, die dies alles ermöglichen, auch noch zujubeln, aber gezwungenermaßen auch die, die beim Blick in die Glotze einen Würgereiz unterdrücken müssen.