Page 1 - Bandenmäßiger Asyl-Mißbrauch ohne Folgen!? (UN 6/2018)
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UN                                Postfach  10  17  06  •  46017  Oberhausen  •  UN 6/2018
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                UN  Postfach 10 17 06   D-46017 Oberhausen












                www.un-nachrichten.de
                3618 • 50. Jahrgang • Juni 2018


                                                                                                             Foto: Freedom House / flickr / CC BY 2.0 (Ausschnitt)



































               »Am 18. und 19.4.2018 durchsuchten Beamte der Staatsanwaltschaft Bre-
               men, der Zentralen  Antikorruptionsstelle Bremen  (ZAKS) und der nieder-
               sächsischen Polizei acht Objekte in Bremen und Niedersachsen – darunter
               auch zwei Rechtsanwaltskanzleien. Die Durchsuchungen erfolgten im Rah-
               men eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der bandenmäßigen
               Verleitung zur mißbräuchlichen Asylantragstellung gemäß § 84 des Asylge-
               setzes sowie wegen Bestechung und Bestechlichkeit gemäß §§ 332, 334 des
               Strafgesetzbuches. Unter den sechs Beschuldigten befinden sich die ehe-
               malige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und
               Flüchtlinge sowie drei Rechtsanwälte aus Bremen und Niedersachsen. Die
               Beschuldigten werden verdächtigt, Asylantragsteller gezielt veranlaßt zu ha-
               ben, Asylanträge bei der formell unzuständigen Außenstelle Bremen zu stel-
               len. In diesen Asylverfahren kam es auch zu zahlreichen weiteren Rechts-
               verstößen, so daß falsche Anerkennungsbescheide ergingen. Dabei soll es
               auch zur Gewährung von Vorteilen an Amtsträger gekommen sein.«

                                                     Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bremen, 20.4.2018 (Auszug)
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