Page 1 - Bandenmäßiger Asyl-Mißbrauch ohne Folgen!? (UN 6/2018)
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UN 6/2018 Seite 1
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3618 • 50. Jahrgang • Juni 2018
Foto: Freedom House / flickr / CC BY 2.0 (Ausschnitt)
»Am 18. und 19.4.2018 durchsuchten Beamte der Staatsanwaltschaft Bre-
men, der Zentralen Antikorruptionsstelle Bremen (ZAKS) und der nieder-
sächsischen Polizei acht Objekte in Bremen und Niedersachsen – darunter
auch zwei Rechtsanwaltskanzleien. Die Durchsuchungen erfolgten im Rah-
men eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der bandenmäßigen
Verleitung zur mißbräuchlichen Asylantragstellung gemäß § 84 des Asylge-
setzes sowie wegen Bestechung und Bestechlichkeit gemäß §§ 332, 334 des
Strafgesetzbuches. Unter den sechs Beschuldigten befinden sich die ehe-
malige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge sowie drei Rechtsanwälte aus Bremen und Niedersachsen. Die
Beschuldigten werden verdächtigt, Asylantragsteller gezielt veranlaßt zu ha-
ben, Asylanträge bei der formell unzuständigen Außenstelle Bremen zu stel-
len. In diesen Asylverfahren kam es auch zu zahlreichen weiteren Rechts-
verstößen, so daß falsche Anerkennungsbescheide ergingen. Dabei soll es
auch zur Gewährung von Vorteilen an Amtsträger gekommen sein.«
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bremen, 20.4.2018 (Auszug)