UN 9/2018
Das Ende der Versammlungsfreiheit?
Europa kapituliert
Unser Versammlungsrecht soll eingeschränkt und, wenn möglich, für die »Rechten« gänzlich abgeschafft werden. So wäre sichergestellt, dass die »Bessermenschen« (Steigerung von »Gutmenschen«) ganz unter sich bleiben können.
Nachdem die disziplinierten PEGIDA-Schweigemärsche keinen gesetzlichen Anlass bieten, Verbote auszusprechen, versucht die Staatsmacht am Rande der Legalität – vielleicht auch ein wenig darüber – den Bürgerprotest einzuschränken.
Nicht erst seit »Chemnitz« und den angeblichen Hetzjagden haben die Herrschenden in diesem Land panische Angst vor der eigenen Bevölkerung.
Bereits am 11.4.2017 gab der Oberbürgermeister der Stadt Dresden im Zuge des Maßnahmepaketes »Dresden. Respekt« ein Gutachten für 53.550 Euro in Auftrag, um prüfen zu lassen, wie man missliebige Demonstrationen verhindern könne, natürlich völlig legal! Die Fragestellungen an den Gutachter animieren aber zu Rechtsbrüchen.
Nachfolgend Auszüge aus der Beschlussvorlage:
»Externes Gutachten zur Anwendung des Versammlungsrechts in Dresden
Das Gutachten soll zu folgenden Themenkomplexen bzw. Fragen Stellung nehmen:
Welche Möglichkeiten bestehen abstrakt, die Durchführung von Versammlungen unter freiem Himmel zu beschränken? (Kurzer Einführungsteil)
Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:
Bedarf es des Rückgriffs auf Grundrechte Dritter bzw. Rechtsgüter von Verfassungsrang?
Können auch schon genehmigte Sondernutzungen entgegenstehen?
Inwieweit sind ökonomische Interessen von ansässigen Gewerbetreibenden zu schützen?
Ergeben sich im Rahmen von Kooperationsgesprächen weitergehende Einflussmöglichkeiten als in förmlichen Bescheiden?
Wie ist die Lage bei Demonstrationen, die von vornherein auf eine große Zahl von Wiederholungen von Versammlungen mit ähnlicher Form und/oder Inhalt ausgelegt sind?
Welche Aktenlage ist erforderlich, damit einzelne – isoliert betrachtet nicht der Versammlung zurechenbare – Störungen und Auflagenverstöße aufgrund ihrer Häufigkeit über einen Zeitraum von zwei Jahren eventuell doch der Versammlung zugerechnet werden können?«
Mit solchen Tricks wollen Demokraten die demokratischen Grundrechte aushebeln!