UN 5/2019
Zensur, Heuchelei und das Zentralkomitee in Brüssel
Eine Zensur findet nicht statt.
So steht es jedenfalls im Grundgesetz. Dass eine Zensur doch stattfindet, wissen wir nur zu gut.
Unter dem Deckmantel des Urheberrechts verfasste das Zentralkomitee in Brüssel eine Richtlinie, die einer großflächigen Internet-Zensur Vorschub leistet.
Am 26.3.2019 hat das EU-Parlament über die neue Urheberrechtsreform abgestimmt. Das neue Urheberrecht ist mehrheitlich beschlossen worden und somit auch der höchst umstrittene »Artikel 13«, der nach Überarbeitung nun Artikel 17 heißt.
Selbstverständlich müssen Urheberrechte geschützt werden, das steht außer Frage. Aber darf der Schutz des Urheberrechts die Meinungsfreiheit einschränken?
Das neue Gesetz, das noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, soll die Urheberrechte im Internet schützen. Wenn beispielsweise Filmaufnahmen ins Internet gestellt werden, dann soll gewährleistet sein, dass der Veröffentlicher auch die Rechte besitzt, um diese Aufnahmen im Internet zu zeigen. Da die Urheberrechte bisher angeblich nicht ausreichend geschützt werden konnten, werden nun die Betreiberfirmen der Internetseiten, auf denen Bilder, Texte oder Videos veröffentlicht werden können, in die Verantwortung genommen. Diese sind in Anbetracht der Menge an Daten überfordert und müssen auf automatisierte Filtersysteme (sog. »Uploadfilter«) zurückgreifen. Diese können jedoch keinen Menschen ersetzen und nicht zwischen Urheberrechtsverletzung, Dokumentation oder freier Meinungsäußerung unterscheiden.
Durch die z.T. öffentlich geführten Diskussionen hat auch der Teil der Gesellschaft, der sein Leben größtenteils vor dem heimischen PC oder dem Smartphone verbringt, erkannt, dass das Internet durch politische Bevormundung und Zensur bedroht wird. Somit wuchs der Widerstand, insbesondere gegen »Artikel 13«; jedoch leider erfolglos.
Was stört mich mein Geschwätz von gestern?
In dem CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag vom 12.3.2018 heißt es wörtlich: »Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu "filtern", lehnen wir als unverhältnismäßig ab.«
Und was geschah am 26.3.2019 im EU-Parlament? Von den 61 Abgeordneten der CDU, CSU und SPD stimmten 50 Abgeordnete für die Urheberrechtsreform und somit für den umstrittenen »Artikel 13«. Welch eine Heuchelei!
Die lange Kette der Zensurbestrebungen und Angriffe auf die Meinungsfreiheit ist mit dieser Urheberrechtsreform noch einmal länger geworden.