UN 12/2020
Droht uns eine Tyrannei?
Bis vor kurzem wurden alle »alternativlosen« Beschlüsse, Verordnungen und Verbote des »Corona«-Jahres 2020 ohne jede parlamentarische Mehrheitsentscheidung der gewählten Volksvertreter erlassen.
Erst am 17.11.2020 wurde aufgrund des wachsenden Unmuts und Widerstands gegen teils sinnlose oder unverhältnismäßige Verwaltungsmaßnahmen nachträglich ein Gesetz durchgepeitscht, das tief in die Grundrechte der Bürger eingreift: vormittags im Bundestag, nachmittags im Bundesrat und am Abend vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Aber ob dieses Alibi-Gesetz verfassungsrechtlich haltbar ist, steht dahin, denn es hebt wesentliche Grundrechte auf.
Das erinnert an eine Warnung aus dem Jahre 1984:
Keiner darf für sich den Besitz der Wahrheit beanspruchen, sonst wäre er unfähig zum Kompromiss und überhaupt zum Zusammenleben, er würde kein Mitbürger, sondern ein Tyrann.">Wer das Mehrheitsprinzip auflösen und durch die Herrschaft der absoluten Wahrheit ersetzen will, der löst die freiheitliche Demokratie auf.
Der Warner ist jemand, der ansonsten in unguter Erinnerung ist, weil er uns verordnet hat, Leid und Tod von Millionen Deutschen durch Siegerverbrechen auch noch nach dem Krieg als »Befreiung« zu empfinden: Richard von Weizsäcker in seiner Antrittsrede als Bundespräsident am 1.7.1984.