UN 9/2020
... und morgen sind wir Schurkenstaat
Vom Feindstaat während des Zweiten Weltkrieges über den Besatzungsstaat und eine Art Vasallentum zum Schurkenstaat ist es für die USA nur ein kleiner Schritt.
Die noch immer gültigen und gegen Deutschland und Japan gerichteten »Feindstaatenklauseln« in der »Charta der Vereinten Nationen« machen eine »Genehmigung« kriegerischer Handlungen durch den UN-Sicherheitsrat überflüssig. Im Klartext: Während bei Einmärschen in andere Länder oder bei Bombardierungen in den letzten Jahrzehnten wenigstens noch pro forma ein Mandat der UNO eingeholt wurde, würde sich dies bei Deutschland und Japan erübrigen – da darf sofort gebombt und einmarschiert werden.
Deutsche Politiker wollen dem Volk weismachen, dass die Artikel 53 und 107 in der UN-Charta
längst »obsolet« wären. Wenn das so wäre, würden diese Artikel aber nicht mehr darin stehen!Der geheime Staatsvertrag
Auch wenn die Herrschenden versuchen, es immer wieder als »Verschwörungstheorie« abzutun, ist die Aussage des früheren Chefs des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr (ASBW) und Präsidenten des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst, Generalmajor a.D. Gerd-Helmut Komossa, in seinem Buch »Die Deutsche Karte: Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste«, auf Seite 21 nicht wegzuleugnen.
»Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter "Strengste Vertraulichkeit" eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte "Kanzlerakte" zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.«
Einen Beleg für diese Behauptungen gibt es nicht. Der vor Jahren verbreitete Nachweis einer »Kanzlerakte« soll eine Fälschung sein.
»Unterwerfungsbrief«
Bezeichnend aber sind die Aussagen von Egon Bahr in Die Zeit (»Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis«) vom 14.5.2009. Er berichtete über die ersten Tage der Amtszeit des neu gewählten Bundeskanzlers Willy Brandt:
»Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. [...] Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden.
[...] Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, "einen solchen Unterwerfungsbrief" zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. [...] Er schloss: "Also habe ich auch unterschrieben" – und hat nie wieder davon gesprochen.«