UN 12/2023
Hütchenspieler enttarnt
Funktioniert die Gewaltenteilung in Deutschland noch?
Wenn man sich die Verflechtungen zwischen Politik und Rechtsprechung anschaut, kann man seine Zweifel haben.
Dazu muss man folgendes wissen:
Unser oberstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, besteht aus 16 Richtern, die in zwei Senaten tätig sind. Die Wahl der Richterinnen und Richter des BVerfG sind im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) geregelt.
Die 16 Richterinnen und Richter des Gerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Da die Wahl durch Bundestag und Bundesrat erfolgt, spielen politische Interessen eine ausschlaggebende Rolle.
CDU/CSU und SPD haben das Vorschlagsrecht und kungeln unter sich die Namen aus, die dann mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag oder im Bundesrat bestätigt werden.
Um des lieben Friedens willen dürfen auch Grüne und FDP einen Kandidaten vorschlagen, der dann »gnädigerweise« von CDU/CSU und SPD mitgewählt wird.
Überflüssig zu erwähnen, dass die AfD davon ausgeschlossen wird, da ihre Stimmen zur Mehrheit auch nicht benötigt werden.
Dieses also unabhängige Bundesverfassungsgericht rügte z.B. Angela Merkel äußerst milde ob ihrer massiven Einflussnahme bei der Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten im Februar 2020. Praktischerweise fiel das Urteil erst im Juni 2022 – nach Abdankung von Frau Merkel.
Aber es geschehen auch noch Zeichen und Wunder: Im Juli 2023 kippte das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung über das sogenannte Heizungsgesetz – allerdings nur mit aufschiebender Wirkung. Nach einigen kosmetischen Änderungen wurde es am 8.9.2023 vom Bundestag doch noch verabschiedet.
Und nun der nächste Hammer für diese Regierung: Die Bundesrichter untersagten es Scholz und seiner Ampel, nicht ausgegebene »Coronagelder« (es handelt sich dabei um nicht aufgenommene Kredite!) in Höhe von 60 Milliarden Euro mal eben so für die Klimaphantasien der Rot/Grünen einzuplanen und auszugeben.
Zwar sind die Hütchenspieler damit enttarnt, was aber politische Zocker nicht davon abhalten wird, auch weiterhin Steuergelder in unsinnige Projekte zu versenken. Das Urteil selbst lässt dazu noch genügend Spielraum für Interpretationen, denn wer beißt schon seiner Amme in die Brust?