UN 6/2023
Rückführungsoffensive?
Die Wahrheit ist: Der Volksaustausch nimmt noch mehr Fahrt auf! 244.000 Asylanträge im Vorjahr und vom Januar bis April 2023 bereits 100.000 neue Anträge!
Das bedeutet den Zuzug der Bevölkerung einer Großstadt allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres! Und das alles unter dem völlig falschen Begriff des Asylrechts!
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, entstanden 1949 unter Oberhoheit der Alliierten, heißt es seit 1993 in Artikel 16 a:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.«
Also: Weder Armut, Elend, Dürre, Krieg noch der Wunsch nach einem »besseren Leben« begründen nach diesem Grundgesetz ein Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Und wer aus oder durch ein Mitgliedsstaat der EU einreist, in dem er garantiert nicht an Leib und Leben gefährdet war, weil alle EU-Mitgliedsstaaten Rechtsstaaten sind, hat schon gar keinen Asylanspruch!
Gleiches gilt für Asylfordernde aus allen Drittstaaten, die die Konvention zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet haben.
Statt sich an dieses vielbeschworene Grundgesetz zu halten, stehen in unserem Land wie in Merkels Zeiten, unter der Ampel-Regierung noch verstärkt, Tür und Tor offen für alle, für die unser Sozialsystem als das ersehnte Paradies erscheint.
Und wo bleibt nun die vollmundig angekündigte »Rückführungsoffensive«?
Laut Bundestagsprotokoll vom 25.5.2023 bewirteten wir Ende des Jahres 2022 304.308 rechtskräftig abgelehnte und zur Ausreise verpflichtete Asylbewerber. 248.145 von diesen hatten einen »Duldungsstatus«, weil sie aus unterschiedlichen Gründen angeblich nicht abgeschoben werden können.
Nach Adam Riese könnten also 56.163 (die Bevölkerung einer mittelgroßen Stadt wie Stolberg oder Frankfurt/Oder) illegale Nutznießer abgeschoben werden. Und was passiert? Im ganzen Jahr 2022 wurden gerade einmal weniger als 13.000 Personen abgeschoben.
Eine tolle »Rückführungsoffensive«!