UN 6/2023
Rente mit 51?!
Am 17.5.2023 erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck, er wolle den Bundespräsidenten bitte, seinen Staatssekretär Patrick Graichen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.
Graichen wurde von seinem Chef und Busenfreund nicht wegen der Vetternwirtschaft im Ministerium und wegen des umstrittenen »Heizungsgesetzes« entlassen, sondern wegen seiner »Trauzeugenaffäre« (Besetzung eines Aufsichtsratsposten in der Deutschen Energie-Agentur) und weiterer »Kleinigkeiten«.
Wobei, entlassen wurde er nicht wirklich. Der Unterschied zwischen »Entlassung« und »einstweiligem Ruhestand« ist nicht groß, aber teuer: Im Gegensatz zu einer Entlassung wird einem Beamten, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, sofort ein Ruhegehalt gezahlt.
Für Graichen dürfte es sich in diesem prächtig leben lassen: Die ersten drei Monate erhält er weiterhin sein reguläres Gehalt, laut Besoldungstabelle 15.074 Euro pro Monat.
Nach Ablauf der drei Monate besteht Anspruch auf ein sogenanntes erhöhtes Ruhegehalt für den Zeitraum, in dem das Amt eines Staatssekretärs wahrgenommen wurde. Nach Berechnungen von Business Insider wären das bei Graichen rund 11.000 Euro im Monat, bei 17 Monaten Amtszeit insgesamt 187.000 Euro.
Sollte Graichen die Voraussetzungen für das Ruhegehalt erfüllen, stehen ihm außerdem bis zum Lebensende mindestens 35 Prozent seiner letzten Amtsbezüge zu: 5.250 Euro im Monat.
Habeck konterkariert mit diesem Vorgehen seine eigene Forderung, die er im Februar 2022 gegenüber dem Handelsblatt aufstellte. Damals wollte er erreichen, »dass mehr Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinweg freiwillig länger arbeiten«. Wir sollten, so Habeck, »über so etwas wie ein Renteneintrittsfenster sprechen«.
Alle Menschen sind gleich, manche jedoch gleicher! Dies gilt auch für die »Rente mit 51«, für die möglichst viele bis an ihr Lebensende schuften sollen.