UN 7/2023
Ein Richter mit Bauchschmerzen
Welche seelischen Qualen müssen den Vorsitzenden Richter Schlüter-Staats der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden heimgesucht haben, als er die Linksextremistin Lina E. zu 5 Jahren und 3 Monaten verurteilte.
Die mitangeklagten Männer erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
Wahrlich kein Engel!
Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf angebliche Neonazis begangen zu haben und ihnen mit einem Hammer schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Sie wurden mit einem Hammer angegriffen, auf den Kopf geschlagen, die Gelenke gezielt zerschmettert und, schwer verletzt, mit Säure übergossen.
Ob Tobias N. (einer von 13 zum Teil schwerverletzten Opfern) den vielstündigen Vortrag von Schlüter-Staats verstanden hat? Der Kanalarbeiter war 2019 von Linas Bande halbtot geschlagen worden, weil er eine Mütze eines angeblich rechten Mode-Labels trug. Ihm musste eine Metallplatte ins Gesicht eingesetzt werden.
Aber zurück zu den Qualen des Herrn Schlüter-Staats. Um deutlich zu machen, wie schwer ihm die Verurteilung fiel, formulierte er in seine 8-stündige Urteilsbegründung folgende skandalöse Aussage:
Rechtsextremisten entgegenzutreten ist ein achtenswertes Motiv.
Er betonte, dass solche Angriffe »schwere Straftaten« blieben, auch wenn das Motiv »achtenswert« sei.
Er wies darauf hin, dass von rechter Gewalt die größte Gefahr ausginge. Bei aller nachvollziehbaren Kritik an Defiziten bei der Verfolgung rechter Taten liege das Gewaltmonopol jedoch beim Staat.
Auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fand das Dresdner Urteil ganz toll: »Extremismus bekämpft man nicht mit Extremismus. Wir müssen unsere liberale Demokratie schützen vor ihren Feinden, doch nicht mit Selbstjustiz«.
Da haben ja alle Patrioten noch einmal Glück gehabt, dass der verständnisvolle Herr Schlüter-Staats und der Bundesminister der Justiz das Gewaltmonopol weiterhin beim Staat und nicht bei der Antifa sehen.
Da Fräulein Lina schon seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt und an Rheuma leiden soll, wurde sie sofort nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt, außerdem soll sie sich in der Haft vorbildlich geführt haben und in Freiheit weiterstudieren dürfen.
Damit sind alle Optionen für eine Karriere bei den Rot/Grünen gegeben.
Übrigens, die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre Haft beantragt. Man darf gespannt sein, ob die Bundesanwaltschaft in Berufung geht oder froh ist, das Verfahren endlich hinter sich zu haben.
Stellvertretend für viele »verständnisvolle« Kommentare hier zwei Beispiele.
Ferat Ali Kocak (Linke), Mitglied im Abgeordnetenhaus von Berlin: »Wer sich gegen Nazis organisiert ist nicht kriminell sondern wird kriminalisiert! Das zeigt erneut, wie wenig Deutschland aus der eigenen Geschichte gelernt hat. Gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus.«
Der Co-Vorsitzende der Grünen Jugend, Timon Dzienus, kritisierte das Urteil scharf. Dzienus bezeichnete das Urteil als »Farce«: »Mit einem völlig übertriebenen und auf fragwürdigen Indizien beruhenden Prozess wird mit aller Härte gegen Lina E. und andere Linke vorgegangen.«
Und so ist zu erwarten, dass die Antifa-Horden, unter der Duldung wohlwollender Politiker, weiter und um so intensiver Terror in unseren Städten verbreiten.